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Entwarnung beim Wahlrecht: Gutachten des Landtags sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf wegen Parlamentsgröße
Ausgleichsmandate lassen Parlamente wachsen. Der Brandenburger Landtag ist deshalb auf 110 Mandate gedeckelt. Ein Gutachten sieht keinen Bedarf, das Wahlgesetz dahingehend zu ändern.
Von Benjamin Lassiwe
Stand:
Wenn am 22. September die Brandenburger zu den Wahlurnen gerufen werden, entscheiden sie nicht nur über die Zusammensetzung des Potsdamer Landtags. Sie entscheiden auch darüber, wie groß das Landesparlament wird – und ob es gar als „verfassungswidrig“ aufgelöst werden muss. Denn je nachdem, wie das Wahlergebnis ausfällt, kann es auch in Brandenburg zu sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten kommen.
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