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Brandenburg: Entwurf für „Gräbergesetz“ beraten

Potsdam/Halbe – Brandenburgische Innenpolitiker der Landtagsfraktionen haben einen Entwurf für das so genannte Gräbergesetz, mit dem Neonazi-Aufmärsche am Soldatenfriedhof Halbe verhindert werden sollen, beraten. Nach der parlamentarischen Sommerpause werde das Land eine neue Rechtsgrundlage haben, erklärte CDU-Generalsekretär Sven Petke in Potsdam.

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Potsdam/Halbe – Brandenburgische Innenpolitiker der Landtagsfraktionen haben einen Entwurf für das so genannte Gräbergesetz, mit dem Neonazi-Aufmärsche am Soldatenfriedhof Halbe verhindert werden sollen, beraten. Nach der parlamentarischen Sommerpause werde das Land eine neue Rechtsgrundlage haben, erklärte CDU-Generalsekretär Sven Petke in Potsdam. In dem Gräbergesetz tauchten zwar der Name Halbe und das Wort Rechtsextremisten gar nicht auf. Dennoch könne mit Hilfe der sieben Paragraphen künftig vermutlich jede Neonazi-Demonstration auf dem Soldatenfriedhof Halbe und dessen Umgebung verboten werden. Nach dem Gesetz seien Gräberstätten grundsätzlich als „Orte der stillen Einkehr und des ungestörten Gedenkens“ definiert, die „der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gewidmet sind“. Nur wer diesen „Widmungszweck“ befolgt, darf die Stätte betreten. Verletzt wird dieser Zweck schon durch das Mitführen bestimmter Gegenstände. Dazu zählen Megaphone, Transparente und Fahnen. Ein Betretungsverbot kann zudem auf Grund „sonstiger Verhaltensweisen“, die „eine widmungsgemäße Nutzung der Gräberstätte stören“, verhängt werden. Darunter ist militärisches Auftreten in Marschformationen ebenso zu verstehen wie das Abhalten von Appellen. In Halbe waren zum Volkstrauertag im vergangenen Jahr rund 1600 Neonazis aufmarschiert. ddp

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