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Brandenburg: Entwurf für Vergabegesetz vorgelegt Grüne kritisieren Papier als „Luftnummer“

Potsdam - Das Wirtschaftsministerium hat den Entwurf für ein Brandenburger Vergabegesetz vorgelegt. Danach sollen öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten einen Bruttolohn von mindestens 7,50 Euro pro Stunde zahlen, wie das Ministerium am Mittwoch in Potsdam mitteilte.

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Potsdam - Das Wirtschaftsministerium hat den Entwurf für ein Brandenburger Vergabegesetz vorgelegt. Danach sollen öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten einen Bruttolohn von mindestens 7,50 Euro pro Stunde zahlen, wie das Ministerium am Mittwoch in Potsdam mitteilte. Dies gelte sowohl für in- als auch ausländische Firmen und für Landesbetriebe. Inwiefern das Gesetz auch für Firmen mit Landesbeteiligung gelte, müsse aber im Einzelfall geprüft werden, so das Ministerium auf PNN-Nachfrage.

Der Entwurf enthält den Angaben zufolge zudem eine Regelung zur Tariftreue in Nahverkehrsunternehmen. Damit soll gesichert werden, dass bei der öffentlichen Vergabe von Nahverkehrsleistungen die in Brandenburg üblichen Tariflöhne gezahlt werden. Das Vergabegesetz ist eines der zentralen Vorhaben, die die rot-rote Regierung im Herbst 2009 in ihrem Koalitionsvertrag verankert hatte, um Dumpinglöhne zu verhindern.

Der Entwurf ging zunächst an die kommunalen Spitzenverbände und die Fraktionen im Landtag. Das Ministerium geht davon aus, dass das Gesetz Ende des Jahres dem Kabinett zugeleitet werden kann. Kommunen können die Regelung auf freiwilliger Basis anwenden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wertete den Entwurf als „guten Ansatz“. Ein „schwerwiegender Mangel“ sei allerdings, dass das Gesetz nicht verbindlich für die Auftragsvergabe der Kommunen gelte, sagte die DGB-Landesbezirksvorsitzende Doro Zinke. Da seien andere Bundesländer weiter.

Paul-Peter Humpert, Geschäftsführer des brandenburgischen Landkreistages, begrüßte zwar die Freiwilligkeitsklausel für die Kommunen, kritisierte aber, dass bei Projekten, die durch Landesmittel gefördert würden, automatisch das Vergabegesetz greife. „Für die Kommunen bedeutet das einen erheblichen, zusätzlichen Kontrollaufwand, der möglicherweise das Prinzip der Konnexität verletzt“, meinte Humpert.

Die Fachgemeinschaft Bau Berlin-Brandenburg zeigte sich mit Entwurf zwar „grundsätzlich zufrieden“, sieht aber noch „Ergänzungsbedarf“. Bislang sei immer noch „nur“ eine einfache Bescheinigung der Sozialkasse Bau als Kontrollinstrument vorgesehen, womit ein tatsächlicher Verstoß gegen den Mindestlohn nicht aufgedeckt werden könne.

Auf deutliche Ablehnung stieß der Entwurf bei den Grünen. „Der Gesetzentwurf ist an Halbherzigkeit nicht zu übertreffen“, sagte Landesvorsitzende Annalena Baerbock. Sie kritisierte vor allem, dass der Mindestlohn für die Kommunen nicht verbindlich gelten soll: „Die Kommunen vergeben rund zwei Drittel aller Aufträge. Diese nicht in den Anwendungskreis miteinzubeziehen macht das Gesetz zu einer ähnlichen Luftnummer.“

Dierk Homeyer, Wirtschaftsexperte der CDU-Landtagsfraktion, sagte, dass Gesetz gehe an der Realität des Mittelstandes vorbei. Schließlich komme der größte Anteil öffentlicher Aufträge aus den Kommunen. „Nutzen wird das neue Vergabegesetz wenig. Bleibt zu hoffen, dass es nicht schadet.“axf/ddp/mat

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