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Dies Bild von einer Überwachungskamera brachte den entscheidenden Hinweis auf den Mörder von Mohamed und Elias.

© dpa

Der Vater des Kindermörders spricht: „Er war ein Einzelgänger“

Der 32-Jährige Silvio S. hat gestanden Mohamed (4) und Elias (6) ermordet zu haben. Nun berichtet der Vaters des 32-Jährigen Mannes erstmals, wie er seinen Sohn zur Rede stellte.

Von Ronja Ringelstein

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Der Vater des mutmaßlichen Kindermörders Silvio S. aus Brandenburg berichtet darüber, wie er seinen Sohn mit den Verbrechen konfrontiert hat. Der „Bild am Sonntag“ sagte der 72-Jährige: „Als ich das Fahndungsbild gesehen habe, habe ich ihn direkt erkannt. Das ist er, hab ich gedacht.“ Als er seinen Sohn zur Rede gestellt habe, habe der 32-Jährige die Tötung von Mohamed zugegeben. „Er war ganz ruhig, keine Tränen, wirkte wie immer. Ich habe zu meiner Frau gesagt: Los, ruf die Polizei an. Er hat uns auch nicht davon abgehalten. Meine Frau hat zum Hörer gegriffen.“

Der Vater berichtet auch über die Jugend des mutmaßlichen Mörders in Niedergörsdorf-Kaltenborn im Süden Brandenburgs. „Meine Tochter ist schon früh ausgezogen, aber er eben nicht - er war ein Einzelgänger.“ Im Dachgeschoss habe sein Sohn zwei Zimmer. Als Wachmann habe er immer die ganze Nacht gearbeitet, „dann haben wir gefrühstückt, dann hat er sich hingelegt und nach dem Abendessen ist er wieder los zur Arbeit gefahren. Wir wussten nur, dass er da ist, wenn sein Transporter vor der Tür stand. Alles war gut.“

Das entscheidende Überwachungsvideo war illegal

Der 32-jährige Wachmann hat die Morde an dem sechsjährigen Elias aus Potsdam und dem vierjährigen Flüchtlingskind Mohamed gestanden und sitze jetzt in Untersuchungshaft. Deutlich bessere Fahndungsfotos brachten nach wochenlangen Ermittlungen schließlich den Durchbruch für die Polizei.

Allerdings war das Video, das den mutmaßlichen Mörder von Mohamed und Elias überführte, war illegal - obwohl sie  den entscheidenden Hinweis zur Überführung von Silvio S. lieferten. Es sind Aufnahmen einer Sicherheitskamera an einem Lokal in der Bugenhagenstraße in Berlin-Moabit. Die am 27. Oktober veröffentlichten Videosequenzen zeigten den Kindesentführer so deutlich, dass seine Mutter ihn erkannte und die Polizei informierte.

„Ohne diese Aufnahmen wäre heute nichts geklärt“

Da der Wirt des Lokales nicht nur den Eingang seines Ladens, sondern auch den Bürgersteig davor gefilmt hatte, verstieß er damit aber gegen das geltende Datenschutzgesetz. Denn jeder soll sich im öffentlichen Raum bewegen können, ohne dabei gefilmt und überwacht zu werden. „Ohne diese Aufnahmen wäre heute nichts geklärt“, sagte Martin Steltner, der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft.

Experten sind der Meinung, dass Silvio S. womöglich weitere Kinder getötet hätte, wenn er nicht gefasst worden wäre. Der Wirt habe in diesem Fall auch nicht mit etwaigen Konsequenzen, wie etwa einer Geldbuße, zu rechnen, wurde auf der Pressekonferenz am Freitag zu dem tragischen Fall der getöteten Kinder Elias und Mohamed klargestellt.

Gegen den Wirt gab es eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten

Die Frage kam auf, da offenbar eine Privatperson eine Beschwerde gegen den Wirt eingelegt hat, wie der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix am Mittwoch mitgeteilt hatte. „Wir werden das prüfen“, sagte Dix. Es dürfe nach geltendem Recht nur dann gefilmt werden, wenn ein „berechtigtes Interesse“ an der Überwachung besteht, wenn öffentlich darauf hingewiesen wird und wenn die Daten regelmäßig – im Normalfall alle 24 Stunden – gelöscht werden. (mit dpa)

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