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Brandenburg: Erlass fürs Wohnen in Datschen gilt

Potsdam - Der Erlass für die Dauernutzung von Wochenendhäusern im Land Brandenburg ist zu Beginn dieser Woche in Kraft getreten. Er enthalte gemeinsam mit einem Hinweisschreiben an die Baubehörden Anhaltspunkte, in welchen Fällen das Wohnen in Datschen geduldet werden könne, teilte das brandenburgische Infrastrukturministerium am Donnerstag mit.

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Potsdam - Der Erlass für die Dauernutzung von Wochenendhäusern im Land Brandenburg ist zu Beginn dieser Woche in Kraft getreten. Er enthalte gemeinsam mit einem Hinweisschreiben an die Baubehörden Anhaltspunkte, in welchen Fällen das Wohnen in Datschen geduldet werden könne, teilte das brandenburgische Infrastrukturministerium am Donnerstag mit. So könne eine befristete Duldung des eigentlich schon zu DDR-Zeiten illegalen Dauerwohnnens in den Urlaubsbungalows erteilt werden, wenn das Wochenendhaus schon mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt wurde, Strom- und Wasseranschlüsse vorhanden sind, Abfälle beseitigt werden und es eine Zufahrt für Rettungsfahrzeuge gibt. Zudem dürfe es keine ungenehmigten baulichen Veränderungen geben, heißt es weiter. Befristete Duldungen seien für drei bis fünf Jahre möglich, bei hohem Alter oder schwerer Erkrankung auch bis zum Lebensende.

Hintergrund für den Erlass sind zahlreiche Konflikte um die illegale Dauernutzung von Kleingärten samt Hütte zum Wohnen. Kommunen gingen dagegen vielfach mit Nutzungsuntersagungen und Klagen vor. Das Ministerium verwies darauf, dass es vom Grundsatz her weiterhin nicht zulässig sei, ganzjährig in der Datsche zu wohnen. Dieser Grundsatz habe auch schon zu DDR-Zeiten gegolten, die Rechtslage habe sich nicht erst mit der Einheit Deutschlands verändert. Mit dem Erlass sollen aber „unangemessene Härten“ für Schwarzwohner vermieden werden. ddp

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