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Brandenburg: Erweiterte Befugnisse für Verfassungsschutz

Potsdam – Die Befugnisse des Brandenburger Verfassungsschutzes sollen mit Blick auf eine mögliche Bedrohung durch Terroristen weiter gestärkt werden. Das sieht nach PNN-Informationen eine vom Innenministerium erarbeitete Novelle des Verfassungsschutzgesetzes vor, die in Kürze dem Innenausschuss des Landtags vorgelegt werden solle.

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Potsdam – Die Befugnisse des Brandenburger Verfassungsschutzes sollen mit Blick auf eine mögliche Bedrohung durch Terroristen weiter gestärkt werden. Das sieht nach PNN-Informationen eine vom Innenministerium erarbeitete Novelle des Verfassungsschutzgesetzes vor, die in Kürze dem Innenausschuss des Landtags vorgelegt werden solle.

Laut den PNN vorliegenden Informationen sollen Personendaten im Zusammenhang mit terroristischen Bestrebungen künftig länger gespeichert werden können. Die bislang gültige maximale Speicherzeit von 15 Jahren soll demnach aufgehoben werden, um einem Datenverlust vorzubeugen. Zum anderen soll die zum Jahresende auslaufende Regelung verlängert werden, wonach Firmen wie Fluggesellschaften oder Kreditinstitute dem Verfassungsschutz Auskunft über verdächtige Kunden erteilen müssen.

Die brandenburgische Datenschutzbehörde hatte schon 2002 bei der Verlängerung der Speicherzeit von zehn auf 15 Jahre kritisiert, dass es sich um einen „erheblichen Grundrechtseingriff“ für die Betroffenen handele. Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden würden damit nicht wesentlich verbessert. PNN

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