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Es ging um 700 Gramm: Zu beleibt für den Schuldienst – Brandenburger Lehrerin klagt Verbeamtung ein
Ein Gericht entschied zugunsten einer Lehrerin, die wegen ihres Körpergewichts nicht verbeamtet werden sollte. Ein Einzelfall? Die GEW fordert eine grundsätzliche Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen.
Stand:
Es ging um 700 Gramm. So wenig zu viel wog die Lehrerin aus Brandenburg, um ihr aus Sicht des Schulamtes Neuruppin die Verbeamtung verweigern zu können – trotz bester Qualifikation, einem mit 1,2 abgeschlossenem Staatsexamen. In einem amtsärztlichen Gutachten waren Zweifel an der gesundheitlichen Eignung der 42-Jährigen für eine Verbeamtung erhoben worden, und zwar allein aufgrund des Body-Mass-Index (BMI), der mit knapp über 30 über der Schwelle zur vermeintlichen Adipositas liege. Der Fall, über den der „Spiegel“ berichtete und der mit einem Erfolg der Lehrkraft vor dem Verwaltungsgericht Potsdam endete, könnte nun weitere Konsequenzen nach sich ziehen.
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