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DIREKTE DEMOKRATIE: Es kommt auf die Mobilisierung an

Bürgerbegehren- und Entscheid wurden in Brandenburg bereits von der letzten und einzig freigewählten DDR-Volkskammer eingeführt. Und zwar mit der Kommunalverfassung vom 17.

Stand:

Bürgerbegehren- und Entscheid wurden in Brandenburg bereits von der letzten und einzig freigewählten DDR-Volkskammer eingeführt. Und zwar mit der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990. Danach wurden die Regeln mehrfach überarbeitet, zuletzt für die seit 2008 gültige Kommunalverfassung.

BÜRGERBEGEHREN

Ein Bürgerbegehren kann sich gegen Beschlüsse der Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisvertretungen richten oder neue Forderungen erheben. Ficht es Entscheidungen an, so muss es spätestens acht Wochen nach dem jeweiligen Beschluss eingereicht werden. Das Begehren ist erfolgreich, wenn es mindestens zehn Prozent aller wahlberechtigten Bürger mit ihrer Unterschrift unterstützt haben. Wahlberechtigt sind in Brandenburg auf kommunaler Ebene alle Einwohner ab 16 Jahren.Hier ist Brandenburg dem Land Berlin voraus. Auch in den Bezirken kann man dort erst ab 18 abstimmen. Das Anliegen eines erfolgreichen Bürgerbegehrens muss die Kommunalvertretung danach diskutieren. Gibt sie dem Wunsch statt, ist die Sache erledigt. Widersetzt sie sich, folgt spätestens zwei Monate danach der Bürgerentscheid. Bis zu diesem Termin dürfen die Gemeindeorgane keine dem Bürgerbegehren entgegenstehenden Entscheidungen treffen.

BÜRGERENTSCHEID

Der Bürgerentscheid soll spätestens zwei Monate nach dem Abschluss des Bürgerbegehrens erfolgen. Die Hürde zum Erfolg ist das Zustimmungsquorum. Danach müssen mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten das Anliegen des Entscheids unterstützen. Geht es um Themen, die nur einen bestimmten Ort- oder Stadtteil betreffen, ist dies kaum zu erreichen. Auch deshalb haben Bayern und Thüringen die Anforderungen gesenkt und je nach Gemeindegröße differenzierte Zustimmungsquoren eingeführt. In überschaubaren Kommunen mit bis zu 50 000 Einwohnern gelten 20 %, ab 100 000 Einwohner 15 % und darüber 10 %. In Berlins Bezirken gelten generell 10 %. Die meisten Bundesländer haben ein Quorum von 15-20 %.

INFOS IM INTERNET

Website des Vereins „Mehr Demokratie“: www.mehr-demokratie.de

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