Brandenburg: Es steht Aussage gegen Aussage
Noch kein Urteil im Prozess zwischen Biermann und Diestel
Stand:
Potsdam - Der letzte DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel hat vor dem Amtsgericht Potsdam den Vorwurf der Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage bestritten. Diestel soll drei Mitbeschuldigte dazu verleitet haben, 2001 in einem Rechtsstreit zwischen ihm und dem Liedermacher Wolf Biermann vor dem Potsdamer Landgericht die Unwahrheit zu sagen. Die Anklage geht davon aus, dass die drei Mitarbeiter falsch ausgesagt haben. Zum Prozessauftakt bekräftigten die drei Mitarbeiter, Diestels damaliger Büroleiter und zwei Leibwächter, ihre damaligen Aussagen.
Allerdings blieben auch Biermann und seine Frau bei ihren Aussagen.
Biermann hatte 1998 in einer Talk-Show von einem Besuch im DDR- Innenministerium vom Sommer 1990 erzählt. Damals habe ihm Diestel berichtet, wie er sich günstig ein Haus besorgte. Auch Biermann könne er eines verschaffen, gab der Liedermacher die Worte Diestels wieder. Diestel bestritt Biermanns Darstellung und verklagte ihn. Der Liedermacher benannte seine Frau als Zeugin des Gesprächs. Diestel bot seinerseits drei Mitarbeiter als Zeugen auf, die behaupteten, Biermanns Frau sei bei dem Gespräch nicht dabei gewesen. Biermann versicherte vor dem Amtsgericht, seine Frau sei bei dem Gespräch anwesend gewesen. Biermanns Frau Pamela bekräftigte die Aussage und schilderte detailliert das Gespräch mit Diestel. dpa
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