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Brandenburg: Ex-Bürgermeister von Neuruppin ab Freitag vor Gericht

Linke-Landtagsabgeordneter Otto Theel soll in die Korruptionsaffäre um den Bau eines Hotels verwickelt sein

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Neuruppin - Der ehemalige Bürgermeister von Neuruppin, Otto Theel, muss sich ab Freitag (26. Oktober) vor Gericht verantworten. Dem 67-Jährigen wird Subventionsbetrug in einem besonders schweren Fall sowie Vorteilsnahme im Amt vorgeworfen. Der heutige Landtagsabgeordnete der Linken soll in die Korruptionsaffäre um den Bau eines Vier-Sterne-Hotels in Neuruppin verwickelt sein. Er bestreitet die Vorwürfe.

Laut Anklageschrift waren für den Bau des Hotels mehr als 17 Millionen Euro Fördermittel beim Land beantragt worden. Zugleich hatte die Stadt in einem städtebaulichen Vertrag einen Zuschuss über fünf Millionen Euro zugesagt. Nachdem die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) jedoch signalisiert hatte, dass eine mögliche Landesförderung um die städtischen Zuschüsse reduziert werden würde, hoben Stadt und Investor ihren Vertrag wieder auf. Die fünf Millionen Euro sollten dennoch fließen - über einen Geschäftsbesorgungsvertrag ohne Gegenleistungen. Gegenüber der ILB soll Theel jedoch angegeben haben, den städtebaulichen Vertrag aufgelöst und keinen weiteren Vertrag zur Förderung des Hotels abgeschlossen zu haben. Dem Politiker wird deshalb vorgeworfen, „bewusst wahrheitswidrige“ Angaben gemacht zu haben. Subventionsbetrug kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahre zur Folge haben. Im Fall einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe kann das Gericht auch fünf Jahre lang das Ausüben öffentlicher Ämter verbieten. Theel wird ferner vorgeworfen, den Hotel-Investor um einen Kredit für seinen damals verschuldeten Sohn gebeten zu haben. Für das Darlehen in Höhe von 70 000 Euro soll der damalige Bürgermeister das Hotel-Vorhaben protegiert haben. Für Vorteilsnahme im Amt sind Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen möglich.

Neben Theel war auch dem Investor sowie dessen Rechtsanwalt Subventionsbetrug oder Beihilfe zu diesem Delikt vorgeworfen worden. Beide haben die Tatvorwürfe eingeräumt und Strafbefehlsverfahren zugestimmt. Theel hatte eine Erledigung im Strafbefehlsverfahren abgelehnt. Deshalb kam es in seinem Fall zur Anklage beim Landgericht Neuruppin. ddp

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