Brandenburg: Ex-DDR-Offiziere müssen vor Gericht antreten
Berlin - In Stechschritt und ihren NVA-Uniformen waren sie im Treptower Park aufmarschiert, nun müssen fünf Ex-DDR-Offiziere vor Gericht antreten. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz durch eine verbotene Uniformierung wirft die Anklage den 53- bis 76-Jährigen vor.
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Berlin - In Stechschritt und ihren NVA-Uniformen waren sie im Treptower Park aufmarschiert, nun müssen fünf Ex-DDR-Offiziere vor Gericht antreten. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz durch eine verbotene Uniformierung wirft die Anklage den 53- bis 76-Jährigen vor. „Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, so die Anwälte. Mehr als 40 Männer in Uniformen der Nationalen Volksarmee und des Stasi-Wachregiments „Feliks Dzierzynski“ formierten sich am 9. Mai 2013 am Sowjetischen Ehrenmal in Treptow. Es war der 68. Jahrestag der Befreiung von der Naziherrschaft am russischen „Tag des Sieges.“ Die Nostalgiker vom „Traditionsverband Nationale Volksarmee“ trugen Fahnen, Gewehre, Säbel. Sie legten Kränze nieder. Als Karneval belächelten die einen den Spuk, andere nannten die Aktion eine „schallende Ohrfeige für alle Opfer des Regimes“. Es liefen Ermittlungen an – 14 Durchsuchungen bei Mitgliedern des NVA-Vereins mit mehr als 150 Beamten. Es sei um mögliche Kriegswaffen gegangen, sagte einer der Verteidiger kopfschüttelnd. „Absurd, das waren nur Deko-Waffen, Spielzeug!“ DDR-Uniformen sind nicht verboten. Es hatten zudem viele Polizisten das Geschehen in Treptow im Blick, sahen aber keinen Grund zum Einschreiten. Das Amtsgericht muss zur Klärung einen neuen Anlauf nehmen: Der erste Termin am Donnerstag platzte auf Antrag der Verteidiger, weil die Verteidiger eine angemessene Zeit für Akteneinsicht verlangt hatten. Kerstin Gehrke
Kerstin Gehrke
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