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Brandenburg: Ex-Terroristin Inge Viett erneut vor Gericht

Berlin - Die frühere RAF-Terroristin bekam das Wort – und wurde wieder einmal ein Fall für die Justiz. Inge Viett soll auf einer Podiumsdiskussion Brandanschläge auf Bundeswehrfahrzeuge als „legitime Aktion“ bezeichnet haben.

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Berlin - Die frühere RAF-Terroristin bekam das Wort – und wurde wieder einmal ein Fall für die Justiz. Inge Viett soll auf einer Podiumsdiskussion Brandanschläge auf Bundeswehrfahrzeuge als „legitime Aktion“ bezeichnet haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Berlin machte sie sich der öffentlichen Billigung von Straftaten schuldig. Ein Amtsgericht wird am heutigen Freitag im Saal 371 des Moabiter Kriminalgerichts die Vorwürfe gegen die 67-Jährige prüfen.

Es geht um Aussagen am 8. Januar 2011 bei der Rosa-Luxemburg-Konferenz. Die Ex-Terroristin, die 1992 wegen versuchter Tötung eines Polizisten zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde, präsentierte sich laut Ermittler in ihrer Rede militant links – vor etwa 1200 Zuhörern. Die Anklage vermutet, sie könnte mit ihren Aussagen über das „Abfackeln“ von Bundeswehrausrüstung „die Bereitschaft von möglichen Gesinnungsfreunden geweckt haben, ähnliche Taten zu begehen“. Mehrere Brandanschläge sind Angaben zufolge in der Anklage aufgelistet, die von Juni 2009 bis Mai 2010 auf Fahrzeuge der Bundeswehr verübt wurden.

Inge Viett war in den vergangenen Jahren immer wieder bei autonomen Demonstrationen gesehen worden. In den 70er Jahren hatte sich Viett der „Bewegung 2. Juni“ angeschlossen. Die Terrorgruppe entführte 1975 den damaligen Berliner CDU-Chef Peter Lorenz. 1980 wechselte Viett zur RAF, zwei Jahre später setzte sie sich in die DDR ab. Das Amtsgericht Tiergarten ist der Ex-Terroristin nicht fremd. Dort saß sie bereits im Oktober 2009 auf der Anklagebank. Es ging um Widerstand. Hintergrund war der Protest gegen das Gelöbnis von Bundeswehrrekruten. Gegner wollten vom Platz der Republik aus mit Sirenengeheul die Zeremonie stören. Nachdem Polizisten die Veranstalter erfolglos aufgefordert hatten, dies zu unterlassen, schnitt die Polizei Kabel durch. Da wurde es turbulent.

Die Ex-RAF-Terroristin kam zur damaligen Verhandlung mit einem mehrseitigen Pamphlet. Sie wetterte gegen Militär und Regierung, zu ihrer mutmaßlichen Tat aber sagte sie kein Wort. Am Ende wurde sie zu einer Geldstrafe von 225 Euro verurteilt. Im Prozess um Billigung von Straftaten drohen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. K.G.

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