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Brandenburg: Fahrtenbuchaffäre: Minister warten auf Steuerbescheide

Potsdam - In der Fahrtenbuchaffäre haben betroffene Regierungsmitglieder bislang keine Steuerbescheide erhalten. Solange diese Steuerbescheide nicht vorliegen, könne auch keine Klage dagegen erhoben werden, sagte der ehemalige Staatskanzleichef Clemens Appel am Freitag der Nachrichtenagentur dapd.

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Potsdam - In der Fahrtenbuchaffäre haben betroffene Regierungsmitglieder bislang keine Steuerbescheide erhalten. Solange diese Steuerbescheide nicht vorliegen, könne auch keine Klage dagegen erhoben werden, sagte der ehemalige Staatskanzleichef Clemens Appel am Freitag der Nachrichtenagentur dapd. Appel koordiniert den Widerstand von ehemaligen und amtierenden Ministern und Staatssekretären gegen mögliche Steuernachzahlungen für die Dienstwagen. Der Jurist ist als ehemaliger Staatssekretär selbst von der Affäre betroffen.

Im Herbst war bekannt geworden, dass auf etliche ehemalige und amtierende Regierungsmitglieder Steuernachzahlungen für die Dienstwagen zukommen. Bei einer Überprüfung war festgestellt worden, dass zwar Privat- und Dienstfahrten korrekt getrennt worden waren, jedoch gab es Ungenauigkeiten bei den Angaben zum Zweck dienstlicher Fahrten.

Die Nutzung von Dienstwagen ist in Deutschland generell als sogenannter geldwerter Vorteil zu versteuern. Steuerzahler können dazu die Fahrtenbuch-Methode oder die sogenannte Ein-Prozent-Methode wählen, bei der jeden Monat ein Prozent des Bruttopreises des Dienstautos versteuert wird. Bei der meist günstigeren Fahrtenbuch-Methode müssen die Einträge sehr exakt sein. Entsprechen sie nicht den steuerrechtlichen Anforderungen, wird rückwirkend die für die Betroffenen meist teurere Ein-Prozent-Methode angewendet und die Lohnsteuer korrigiert.

Das soll bei den Regierungsmitgliedern der Fall sein. Finanzminister Helmuth Markov (Linke) hatte im vergangenen Jahr die Fahrtenbücher von etwa 40 Betroffenen prüfen lassen, mehr als 20 müssen laut Appel mit neuen Steuerbescheiden rechnen. Minister und Staatssekretäre würden sich jedoch gegen die Zahlung wehren, denn nicht sie hätten die Fahrtenbücher geführt, sondern die Fahrer.

„Ich habe mein Fahrtenbuch nie gesehen“, sagte Appel. Ebenso wie andere Betroffene hat Appel zunächst Akteneinsicht beantragt und genehmigt bekommen. Noch im Juni werde er die Unterlagen ansehen. Unter anderem wolle er herausfinden, welche Anweisungen es für die Fahrer zur Führung der Fahrtenbücher gab. Im Falle von Nachforderungen werde er Schadensersatzansprüche gegenüber dem Land in gleicher Höhe geltend machen.

Appel stellte klar, bei der Ein-Prozent-Methode werde nicht ein Prozent des Dienstwagenwertes gezahlt, sondern versteuert. In seinem Fall würden etwa 10.000 Euro im Jahr mit etwa 33 Prozent besteuert werden. dapd

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