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Brandenburg: Fall Dennis: Anklage geht von Mord aus Höchststrafe für Angelika und Falk B. gefordert

Cottbus – Für den Cottbuser Staatsanwalt war es Mord. Deshalb beantragte er gestern eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen die Eltern von Dennis, dessen Leiche im Juni 2004 in der Tiefkühltruhe entdeckt wurde.

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Cottbus – Für den Cottbuser Staatsanwalt war es Mord. Deshalb beantragte er gestern eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen die Eltern von Dennis, dessen Leiche im Juni 2004 in der Tiefkühltruhe entdeckt wurde. „Wir wissen nicht, wie lange und wie grausam Dennis gelitten hat“, sagte Tobias Pinder: „Aber dass es grausam ist, ein Kind mindestens monate-, wenn nicht gar jahrelang zu misshandeln, ihm nur sporadisch etwas zu essen zu geben und zuzusehen, wie es dahinsiecht, steht außer Frage.“

In seinem Plädoyer vor dem Cottbuser Landgericht, erinnerte der Staatsanwalt daran, dass die Eltern von Dennis, Angelika und Falk B., nach eigenen Aussagen sehr wohl bemerkten, dass der Junge litt. Schließlich habe er im Alter von fast sieben Jahren nur noch sieben Kilo gewogen. „Es muss für beide offensichtlich gewesen sein, dass sein Tod bevorsteht“. Einen Arzt holten sie nicht. Der Junge hätte nach Ansicht der Gutachter trotz der jahrelangen Mangelernährung bis kurz vor seinem Tod noch gerettet hätte werden können. Doch die Eltern hätten ihn vor der Außenwelt versteckt, ihn oft mit einem Bademantel ans Bett gefesselt.

Das Motiv für die Tat sieht der Staatsanwalt in der Angst der 44-jährigen Mutter, bei einem Arztbesuch könne der katastrophale körperliche Zustand des Jungen bemerkt werden. „Sie fürchtete Konsequenzen für sich selbst, und möglicherweise auch, dass ihr die anderen Kinder entzogen würden“, sagte der Staatsanwalt. Angelika B. hat insgesamt elf Kinder zur Welt gebracht. Drei wurden zur Adoption frei gegeben, der 1995 geborene Dennis lebte die ersten eineinhalb Jahre in einem Heim. Als er in die Familie zurückkam, war er nach Aussage der behandelnden Ärztin, ein gesundes Kind. Danach bekam kein Arzt mehr den Jungen zu Gesicht. Der Zustand der Leiche und die Aussagen der Gutachter ließen nur den Schluss zu, dass Dennis aufgrund extremen Nahrungs- und Flüssigkeitsmangels starb, sagte der Staatsanwalt. Das erfülle für ihn das Grausamkeitsmerkmal – deshalb fordere er im Gegensatz zu seiner Anklage, die lediglich auf Totschlag lautete, nun wegen Mordes die Höchststrafe für beide Eltern. Zwar träfe die Hauptschuld sicherlich Angelika B., die während der Verhandlung keinerlei Reue gezeigt hätte, aber auch der 38-jährige Falk B. habe die Pflicht gehabt, seinen Sohn zu retten.

Die Verteidiger der Eltern werden am 9. Februar plädieren, nachdem ihr letzter Antrag auf ein neuerliches Gutachten gestern gescheitert war: Der Verteidiger von Falk B. hatte die Theorie aufgestellt, dass Dennis noch am Leben war, als er in der Tiefkühltruhe versteckt wurde. Sie habe geglaubt, er sei tot, obwohl er nur in ein Koma gefallen sei, das eine plötzlich auftretende Zuckerkrankheit ausgelöst hatte. Dennis sei also in der Truhe erstickt. Den Eltern sei der Tod nicht anzulasten. Das Gericht wies den Antrag ab.

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