Brandenburg: Fall Stobrawa: Wer wusste was, wann?
Potsdam - Im Umgang von Linkspartei und SPD mit dem Fall der als Parlamentsvizepräsidentin zurückgetretenen Linke- Abgeordneten Gerlinde Stobrawa sind neue Fragen aufgetaucht. Stobrawa selbst ließ erklären, sie überlasse zunächst weitere Auskünften ihren Rechtsanwälten und verwies zusätzlich darauf, dass sie immer wieder auf vorliegende Verdachtsmomente zu einer IM-Tätigkeit hingewiesen habe.
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Potsdam - Im Umgang von Linkspartei und SPD mit dem Fall der als Parlamentsvizepräsidentin zurückgetretenen Linke- Abgeordneten Gerlinde Stobrawa sind neue Fragen aufgetaucht. Stobrawa selbst ließ erklären, sie überlasse zunächst weitere Auskünften ihren Rechtsanwälten und verwies zusätzlich darauf, dass sie immer wieder auf vorliegende Verdachtsmomente zu einer IM-Tätigkeit hingewiesen habe.
Auch die Fraktionsvorsitzende der Linke-Fraktion, Kerstin Kaiser, sagte gestern, sie habe noch vor wenigen Wochen, unmittelbar vor der Wahl Stobrawas zur Vizepräsidentin mit einem hochrangigen Vertreter der SPD über diese Angelegenheit und eben die bekannten Hinweise auf eine frühere IM-Registrierung Stobrawas gesprochen. Allerdings, so Kaiser, könne sie sich aber jetzt nicht mehr genau erinnern, wer diese Person aus der SPD-Spitze war.
In der SPD-Fraktion war man darüber erstaunt. „Hätte ich von dieser Vita gewusst, hätte ich Frau Stobrawa nicht mitgewählt“, sagte etwa der SPD-Abgeordnete Klaus Bochow. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein Mitglied der SPD-Führung die Fraktion über so gravierende Informationen im Unklaren gelassen habe. Sollte dies doch so gewesen sein, sei dies „unglaublich“. In der SPD-Fraktion wurde gestern als Sprachregelung ausgegeben, dass bei Strobrawa noch Erklärungsbedarf bestehe. Die SPD-Abgeordnete Susanne Melior sagte dazu, es sei noch nicht erkennbar, dass Stobrawa all die Kriterien erfülle, die eine Arbeit als Mitarbeiterin des Ministeriums für Staatssicherheit eindeutig belegten.
Doch die Herausgabe der Unterlagen zu der früheren Vizepräsidentin durch die Stasi-Unterlagenbehörde spricht eine andere Sprache. Die Institution übergebe Aktenbestandteile grundsätzlich nur dann der Presse, wenn zweifelsfrei der Nachweis einer Tätigkeit für die Stasi erbracht sei, so ein Experte. Mit der Herausgabe von insgesamt 17 Seiten zu Stobrawa sei die Expertise der Behörde klar: Sie habe ausweislich der Akten als inoffizielle Mitarbeiterin (IM) gearbeitet – was Stobrawa weiter bestreitet. Dass bislang nur wenige Berichte gefunden wurden, sei zweitrangig. Entscheidend ist aus der Sicht der Behörde die Kombination verschiedener Bestandteile – etwa die Registrierung als IM, das damit verbundene Anlegen einer Akte und das Auftauchen dieses IM in den Unterlagen von Menschen, die Objekt von Stasi-Maßnahmen waren. Offen bleibe dabei lediglich, in wieweit Stobrawa dies alles erinnerlich hatte. Sie hätte sich zudem jederzeit Gewissheit durch ein Auskunftsersuchen verschaffen können, hieß es. Dann wäre ihr laufend das Auftauchen neuer Erkenntnisse übermittelt worden.leg/pet
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