Brandenburg: Falsche Flaschen
Der Abgeordnete Höfinghoff wird freigesprochen – das Gericht findet die Anklage „völlig unglaubhaft“
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Berlin - Für den Abgeordneten und Ex-Piraten Oliver Höfinghoff gab es einen glasklaren Freispruch vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung. Nichts war dran an den Anschuldigungen, die mehrere Männer aus der rechten Szene erhoben hatten. Im Gegenteil: Die Aussage eines NPD-Funktionärs, der das Verfahren ins Rollen gebracht hatte, sah das Amtsgericht am Ende als „völlig unglaubhaft“ an.
Zwei Jahre lang standen Höfinghoff, ehemaliger Fraktionschef der Berliner Piraten, und vier Mitangeklagte unter Verdacht. Es ging um einen vermeintlichen Vorfall am Rande eines „Antifaschistischen Putzspaziergangs“ im Pankower Ortsteil Buch. Der 37-jährige Höfinghoff hatte die Demonstration im Mai 2013 begleitet. Ein stadtbekannter NPD-Funktionär fotografierte eine Personengruppe in der Nähe des Piraten-Abgeordneten. Es gab einen Disput, aber keine Gewalt, so Höfinghoff nun im Prozess.
Die Anschuldigungen der Rechtsextremisten fielen vor Gericht zusammen wie ein Kartenhaus. Der 27-Jährige, der mit der Kamera unterwegs war, verstrickte sich in Widersprüche. Er hatte behauptet, Flaschen und Stühle seien geworfen worden. Anstifter sei Höfinghoff gewesen. Bilder aber belegten, dass es die beschriebenen Würfe gar nicht gegeben haben kann. Ein Tohuwabohu war nicht zu erkennen. Ein weiterer Neonazi gab Absprachen zu, um den politisch links Orientierten eins auszuwischen.
Falsche Anzeigen erstatten, um politische Gegner einzuschüchtern, sei eine beliebte Taktik bei Neonazis, sagte der Verteidiger. Er warf den Ermittlern vor: „Die Anklage war ungerecht, vermeidbar; die Berliner Justiz hat schlecht gearbeitet.“ Von Anfang an sei erkennbar gewesen, dass die Vorwürfe erlogen waren. Gegen den NPD-Mann müsse wegen falscher Verdächtigung ermittelt werden.
Freispruch aus tatsächlichen Gründen und damit einen „Freispruch erster Klasse“ erhielten auch drei Mitangeklagte im Alter von 26 bis 51 Jahren. Gegen einen 35-Jährigen, gegen den der Verdacht der Sachbeschädigung verblieb, wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 350 Euro eingestellt. Kerstin Gehrke
Kerstin Gehrke
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