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Das Einfamilienhaus von Familie Walter in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming).

© dpa/Soeren Stache

Familie soll nach Behördenfehler Haus verlieren: Brandenburgs Justizministerium zahlt erste Entschädigungen

Wegen einer fehlerhaften Zwangsversteigerung muss die Familie das Grundstück in Rangsdorf räumen. Der Eigentümer ist nicht zum Verkauf bereit.

Im Fall der Familie aus Rangsdorf, die wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus verlieren soll, hat das Brandenburger Justizministerium erste Entschädigungen gezahlt. „Bisher geltend gemachte Rechtsverfolgungskosten sind vom Justizministerium übernommen worden“, sagte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags. Dazu zählen Anwalts- und Gerichtskosten für die Klage-Verfahren, die durch mehrere Instanzen bis zum Oberlandesgericht gingen.

Das betroffene Ehepaar habe noch einmal Kontakt zu dem Eigentümer aufgenommen, um zu klären, zu welchen Bedingungen er bereit wäre, das Grundstück samt Haus an die Familie zu verkaufen, sagte Hoffmann. Dazu habe dessen Rechtsvertreter erklärt, der Eigentümer sei unter keinen Umständen bereit, das Grundstück zu verkaufen.

Daher habe sich das Ministerium nun mit der Familie auf einen gemeinsamen Gutachter verständigt, der den aktuellen Wert des Grundstücks samt Haus ermitteln solle, so Hoffmann. „Weil dies für uns dann für uns die Basis ist, über etwaige Amtshaftungs- und Entschädigungsansprüche zu entscheiden.“

Familie hatte das Grundstück bei einer Zwangsversteigerung erworben

Die Familie hatte das Baugrundstück in Rangsdorf südlich von Berlin im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung regulär erworben und darauf ihr Einfamilienhaus errichtet. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe, der sein Grundstück zurückforderte.

Nach einem Zug durch die juristischen Instanzen entschied das Oberlandesgericht Ende Juni, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse. Zudem muss die Familie eine Grundschuld in Höhe von 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen. (dpa)

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