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Brandenburg: Fehlalarm: Nachbar haftet nicht für Schaden

Bricht die Feuerwehr eine Wohnungstür auf, weil ein Nachbar einen Notfall vermutet, kann der Vermieter nicht vom Nachbarn die Bezahlung einer neuen Tür verlangen. Dies entschied das Landgericht Berlin in einem aktuell verhandelten Fall.

Stand:

Bricht die Feuerwehr eine Wohnungstür auf, weil ein Nachbar einen Notfall vermutet, kann der Vermieter nicht vom Nachbarn die Bezahlung einer neuen Tür verlangen. Dies entschied das Landgericht Berlin in einem aktuell verhandelten Fall. Die Entscheidung über die angebrachten Rettungsmaßnahmen ist demnach allein Sache der Feuerwehr (Az. 49 S 106/10).

Viele Menschen scheuen sich davor, Hilfe zu rufen, weil vermeintlich die Kosten auf sie abewälzt werden.PNN

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