Brandenburg: Flatrate-Trinken verboten
Verwaltungsgericht bestätigt Auflage des Bezirksamtes Berlin-Lichtenberg gegen Diskobesitzer
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Berlin - Das Verbot von Flatrate-Partys ist erstmals auch von einem Gericht bestätigt worden. Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt eine Auflage des Bezirksamts Lichtenberg, die derartige Partys verbietet, für rechtmäßig erklärt . Damit wies es einen Eilrechtsschutzantrag zurück, den der Betreiber der Diskothek „Tollhaus“ gegen die Auflage gestellt hatte.
„Zahle 1 Preis und nimm was geht! Zahle für 1 Flatrate ab 9,50 €!“ So versuchte die Großraumdisko in der Siegfriedstraße noch Ende Juli trinkfreudige Partymacher auf seine „Flatrate All Inclusive Party“ zu locken, auf der es neben Bier und Wein auch Wodka und Tequila zum Pauschalpreis gab. Anfang September verbot dann das Bezirksamt dem Betreiber, solche Partys zu veranstalten.
Das Urteil ist zwar nur auf den Lichtenberger Fall bezogen, könnte aber auch Konsequenzen für andere Bezirke haben: Wer Kneipen- und Diskobesitzern Flatrate-Partys verbietet, ist offenbar rechtlich auf der sicheren Seite. Das Urteil kann zwar noch am Oberverwaltungsgericht angefochten werden, ob der Geschäftsführer des „Tollhaus“ dies beabsichtigt, war gestern jedoch nicht von ihm zu erfahren.
Die Flatrate-Partys waren offenbar ein lohnendes Unternehmen: In der Verhandlung sprach der Betreiber von einem dreifachen Umsatz im Vergleich zu gewöhnlichen Abenden. Er behauptete gar, ohne die Einnahmen aus den Flatrate-Partys das Lokal schließen zu müssen. Aber weder dieses Argument noch die Versicherung, man belehre Mitarbeiter, Alkohol „an stark angetrunkene Personen“ nicht abzugeben, überzeugten das Gericht.
Die vierte Kammer befand, dass die Auflage des Bezirksamtes, Flatrate-Partys zu unterlassen, verhältnismäßig sei. Durch das Veranstaltungskonzept, Alkohol „mengenmäßig unbegrenzt“ für 14 Euro oder weniger auszuschenken, bestehe „eine Gefahr für die Gesundheit der Gäste“. Der Pauschalpreis wirke konsumfördernd, denn er nehme „demjenigen, der den Preis gezahlt hat, die Frage ab, ob er eine Leistung noch bezahlen kann“.
Flatrate-Partys waren in die Kritik geraten, nachdem Ende Februar ein 16-jähriger Berliner nach einem Wetttrinken ins Koma gefallen und vier Wochen später gestorben war. Der Gaststättenbesitzer, in dessen Charlottenburger Lokal der Jugendliche zusammengebrochen war, sitzt bis heute in Untersuchungshaft. mga
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