Brandenburg: Flughafen Tempelhof: Volksbegehren ohne Folgen
Senat lässt Abstimmung über Weiterbetrieb zu, hält aber an Schließung fest
- Sabine Beikler
- Klaus Kurpjuweit
Stand:
Berlin - Der Senat will nach wie vor den Flughafen Tempelhof schließen – und lässt trotzdem ein Volksbegehren dagegen zu, das Millionen Euro kosten kann. Die Forderung der Interessengemeinschaft City Airport Tempelhof (ICAT), den Schließungsbeschluss aufzuheben, sei ein „möglicher Appell an den Senat“, sagte Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) gestern. Ein solcher Appell sei zulässig, der Senat müsse ihn nach einem erfolgreichen Volksbegehren „bewerten“. Die zweite ICAT-Forderung, den Widerruf der Betriebsgenehmigung aufzuheben, sei dagegen „nicht abstimmungsfähig“, sagte Junge-Reyer. Hier seien die Rechte Dritter berührt – der Flughafengesellschaft, die privatrechtlich organisiert, aber ein öffentliches Unternehmen ist. Junge-Reyer betonte, der Senat lehne die Ziele des Volksbegehrens ab, weil sie den Ausbau des Großflughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) gefährdeten. Das „Infrastrukturprojekt BBI“ habe aber oberste Priorität für den Senat. Die SPD-Senatorin warnte davor, Illusionen zu wecken, dass Tempelhof als Verkehrsflughafen weitergeführt werden könne.
Das Volksbegehren sei in zwei Schritten angelegt, sagte dagegen ICAT-Vorstandsmitglied Wolfgang Przewieslik. Zunächst verlange es, den Flughafen bis zur BBI-Eröffnung weiterzubetreiben – auch als Verkehrsflughafen. Danach ergebe sich eine neue Situation. Nach geltendem Recht müssen die innerstädtischen Anlagen in Tempelhof und Tegel spätestens ein halbes Jahr nach der BBI-Inbetriebnahme komplett geschlossen werden. Die Flughafengesellschaft will den neuen Großflughafen in Schönefeld im November 2011 in Betrieb nehmen. Weil Tempelhof jährlich Millionenverluste einfliegt, wollte die Flughafengesellschaft den Betrieb jedoch vorher aufgeben. Die Luftfahrtbehörde hat das Ende auf den 31. Oktober 2008 festgelegt, was nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts zulässig ist. Gegenwärtig läuft dazu noch ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Ungeachtet des Volksbegehrens will Junge-Reyer bereits jetzt die Planfeststellung für Tempelhof als Flughafen aufheben lassen. Darin sieht ICAT-Vorstand Przewieslik einen mangelnden Respekt vor der Verfassung, weil das Volksbegehren noch nicht abgeschlossen ist. Beendet werden soll es noch vor der Sommerpause. Wirksam würde der Beschluss allerdings erst mit der Schließung im Oktober 2008. Ist die Aufgabe des Flugbetriebs planungsrechtlich beschlossen, ist es so gut wie unmöglich, danach wieder einen Flugbetrieb zu genehmigen.
Die Senatorin wollte sich nicht direkt dazu äußern, ob die Aufhebung der Planfeststellung den Sinn einer Volksabstimmung nicht infrage stelle. „Das Volksbegehren soll durchgeführt werden“, sagte sie. Der Senat werde sich dann damit neu befassen. S. Beikler/K. Kurpjuweit
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