Brandenburg: Flughafengegner: Verstoß gegen EU-Recht
Schönefeld - Die Anwälte der Gegner eines Großflughafens Schönefeld haben eine weitere Beschwerde gegen die Bundesrepublik und das Land Brandenburg bei der EU-Kommission eingereicht. Es gehe um Verstöße gegen EU-Recht beim Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenausbau, teilte die Kanzlei Baumann mit, genauer gesagt um eine Missachtung der so genannten Seveso-II-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen sowie der Flora- Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume von Wildtieren und -pflanzen.
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Schönefeld - Die Anwälte der Gegner eines Großflughafens Schönefeld haben eine weitere Beschwerde gegen die Bundesrepublik und das Land Brandenburg bei der EU-Kommission eingereicht. Es gehe um Verstöße gegen EU-Recht beim Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenausbau, teilte die Kanzlei Baumann mit, genauer gesagt um eine Missachtung der so genannten Seveso-II-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen sowie der Flora- Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume von Wildtieren und -pflanzen. Baumann erwartet eine Entscheidung der EU-Kommission noch vor der mündlichen Verhandlung zur Klage am Bundesverwaltungsgericht im Februar 2006.ddp
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