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Startklar. Nach den neuen Angaben haben nun mehr Anwohner rund um den Flughafen Schönefeld Anspruch auf Schallschutz als bisher.

© dpa/Wolfgang Kumm

Brandenburg: Fluglärm: Planer haben sich verrechnet

Nach Korrektur der Daten stellt sich heraus: Vom Krach des BBI sind noch mehr Anwohner betroffen

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Schönefeld - Die Flughafengesellschaft muss nach einem Fehler bei der Dateneingabe das „Nachtschutzgebiet“ im laufenden Verfahren für BBI erweitern. Dadurch steigt die Zahl der direkt vom Fluglärm betroffenen Anwohner nach Auskunft von Flughafensprecher Ralf Kunkel um „einige hundert“. Auch sie haben jetzt Anspruch auf Schallschutz. Die Höhe der Zusatzkosten sei noch offen.

Bei der nochmaligen Überprüfung der Fluglärmberechnung für das Schallschutzprogramm seien „vereinzelte Ungenauigkeiten bei der Dateneingabe“ festgestellt und korrigiert worden, sagte Kunkel. Die vorgenommenen Messungen seien manuell in die Datenbank eingegeben worden – und dabei habe es Übertragungsfehler gegeben. Nach dem Überprüfen bei einer üblichen Qualitätskontrolle seien diese Fehler entdeckt worden. Durch die Korrektur habe sich das Nachtschutzgebiet um rund vier Prozent vergrößert. Haus für Haus werde jetzt auch dort – wie zuvor im bereits ausgewiesenen Gebiet – festgestellt, wie viele Menschen dort wohnen. Die jetzt zusätzlich in das Schutzgebiet aufgenommenen Bereiche werden in den jeweiligen Gemeinden öffentlich bekannt gemacht, teilte das Infrastrukturministerium in Potsdam mit.

Für Nachtflüge auf dem ausgebauten Flughafen in Schönefeld hat das Bundesverwaltungsgericht 2006 ein neues Genehmigungsverfahren mit zusätzlichem Lärmschutz verlangt. Gegen den inzwischen ergangenen Beschluss im „ergänzenden Planfeststellungsverfahren “ haben Gemeinden und der Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) Klagen angekündigt. Wären die falschen Dateneingaben erst vor Gericht erkannt worden, hätte dies die Erfolgschancen des Flughafens und der Planfeststellungsbehörde erheblich verringern können. Nach dem Beschluss sollen von 22 Uhr bis 23 Uhr bis zu 77 Nachtflüge zugelassen werden; zwischen 23 Uhr und 24 Uhr sowie 5 Uhr und 6 Uhr früh weitere rund 25 Flüge.

Durch die Neuberechnung hat sich aber auch der Bereich verkleinert, in dem Anwohner tagsüber einen Anspruch haben, für den Lärm im Freien auf ihren Grundstücken entschädigt zu werden. Einmalig 4000 Euro sind dafür vorgesehen. Hier zeigt sich der Flughafen großzügig. Wer bisher einen Anspruch hatte, entschädigt zu werden, bekommt das Geld auch, wenn er jetzt aus dem Gebiet der Berechtigten herausfällt. Kein Anwohner werde damit schlechter gestellt. Hiervon profitierten wiederum „einige hundert“ Anwohner, sagte Kunkel. Klaus Kurpjuweit

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