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Von Ralf Schönball: Flugrouten: Auch der Protest wird lauter Experte für Korrektur / Vorwurf an Brandenburg

Berlin - Der Experte für Verwaltungsrecht und Berater der Planfeststellungsbehörde beim Ausbau des Flughafens Leipzig, Siegfried de Witt, fordert eine Korrektur der Planungen für den Airport Berlin-Brandenburg International (BBI). Es gebe Möglichkeiten, die drohende Lärmbelastung für das Berliner Stadtgebiet, Potsdam und das südliche Verflechtungsgebiet deutlich zu senken – ohne die Flugsicherheit zu gefährden.

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Berlin - Der Experte für Verwaltungsrecht und Berater der Planfeststellungsbehörde beim Ausbau des Flughafens Leipzig, Siegfried de Witt, fordert eine Korrektur der Planungen für den Airport Berlin-Brandenburg International (BBI). Es gebe Möglichkeiten, die drohende Lärmbelastung für das Berliner Stadtgebiet, Potsdam und das südliche Verflechtungsgebiet deutlich zu senken – ohne die Flugsicherheit zu gefährden. Notfalls müsse das Bundesverkehrsministerium eine Sondergenehmigung erteilen, um Korrekturen an den bisher geplanten und stark umstrittenen Flugrouten durchzusetzen.

Zugleich griff de Witt den Brandenburgischen Staatssekretär Rainer Bretschneider an. Als Abteilungsleiter sei er für den Planfeststellungsbeschluss verantwortlich gewesen und müsse deshalb spätestens 1998 Kenntnis gehabt haben von den Flugrouten über das Berliner Stadtgebiet. Diese waren erst zwölf Jahre später, Anfang September, an die Öffentlichkeit gelangt. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer hat deswegen Strafanzeige wegen „Täuschung“ und „versuchter Erschleichung von Vermögensvorteilen“ gegen den Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft gestellt. Gegen die Flugrouten mobilisieren inzwischen 15 Bürgerinitiativen – am Montagabend wollten Betroffene in Steglitz demonstrieren.

Bretschneider wies die Vorwürfe zurück: „Wir haben mit dem, was oben geflogen wird, nichts zu tun“, sagte der Staatssekretär im Brandenburgischen Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft auf Anfrage. Die mit dem Bundesverkehrsministerium abgestimmte „Grundlagenplanung“ habe keine Flugrouten über Berlin vorgesehen.

Allerdings heißt es bei der Deutschen Flugsicherung (DFS), dass die Routen über Berlin notwendig seien, wenn beide Startbahnen des BBI parallel betrieben würden. Dies schrieben die Regeln der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) so vor. Und dann schiebt der DFS den Schwarzen Peter zurück nach Brandenburg: Die zuständige Genehmigungsbehörde, das Brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, habe den Parallelbetrieb beider Bahnen bei Kenntnisnahme dieser internationalen Regeln so auch beantragt.

Allerdings hatte auch die Flugsicherung versucht, die Planung der Routen über Berlin geheim zu halten. In einem internen Papier der Flugsicherung heißt es, dass „alle Detailinformationen auch über Flugrouten vertraulich zu behandeln sind und nicht an die Presse weitergegeben werden sollen“. Es sei der Wunsch „der großen Fluggesellschaften“, die „kürzestmöglichen Flugwege“ zu nutzen. Insoweit seien Umwege „auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken“.

Kleinere Umwege könnten nach Überzeugung der Kritiker der geplanten Routen mehr Menschen vom Fluglärm verschonen. Dass es Alternativen gibt, erklärt auch Experte de Witt und macht einen Vorschlag: Beim parallelen Start von zwei Maschinen auf beiden Bahnen sollte das Flugzeug von der nördlichen Bahn weniger stark nach Norden abdriften und dafür das von der südlichen Bahn stärker nach Süden. Dadurch bleibe der Sicherheitsabstand zwischen beiden Maschinen bestehen, zugleich aber werde weniger besiedeltes Gebiet überflogen.

Wie viele Menschen von den neuen Flugrouten betroffen sind, will der Verband Deutscher Grundstücksnutzer ermittelt haben: „Nach dem Planfeststellungverfahren wären 42 000 Grundstücke betroffen, bei Flugrouten über Potsdam und Berlin dagegen 145 000“, sagt Präsident Peter Ohm. Ein Teil dieser Menschen hätte bei Kenntnis dieser Pläne einen Anspruch auf Lärmschutz gehabt. Um diese Kosten zu vermeiden, hätten die Flughafenplaner die Routen „geheim“ halten wollen.

Bei der Deutschen Flugsicherung sprach man von „Planungsunterlagen“, die ausschließlich für Beratungen der Fluglärmkommission vorgesehen seien. Die Flugsicherung werde nach der Sitzung der Kommission versuchen, etwaige Änderungsvorschläge in Übereinstimmung mit den ICAO-Richtlinien umzusetzen oder eine Ausnahmegenehmigung einzuholen. Ob die Richtlinien ein schärferes oder auch späteres „Abbiegen“ der Maschinen zulassen, konnte bis Redaktionsschluss nicht geklärt werden.

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