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Wem nützt die Frauenquote?

© dpa

Brandenburg: Frauenquote für Spitzenjobs in Staatsfirmen

Brandenburg hat ein neues Gleichstellungsgesetz für Frauen. Der Landtag beschloss die Änderung des Gleichstellungsgesetzes von 1994 am Mittwoch in Potsdam.

Stand:

Potsdam - Frauen seien in Führungspositionen weiter unterrepräsentiert, deshalb seien gesetzliche Regelungen notwendig, betonte Sozialminister Günter Baaske (SPD). Nach dem neuen Gesetz gilt in landeseigenen Betrieben und Unternehmen, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, bei Leitungsfunktionen künftig eine Frauenquote von 50 Prozent.

Wird die Quote in der entsprechenden Führungsebene noch nicht erreicht, müssen Frauen bei gleichwertigen Qualifikationen bei der Jobvergabe gegenüber männlichen Mitbewerbern bevorzugt werden. Dies sei auch ein wichtiges Signal für die private Wirtschaft, Frauen bei der Besetzung von Führungspositionen stärker zu berücksichtigen, betonte Baaske.

Heute sind nach Angaben des Sozialministeriums mehr als Hälfte der Beschäftigten in der Landesverwaltung Frauen, der Frauenanteil im höheren Dienst beträgt 40 Prozent. In Führungspositionen sind Frauen jedoch weiter unterrepräsentiert: In den Ministerien sind 28 Prozent der Abteilungsleitungen und 34 Prozent der Referatsleitungen sowie an den Hochschulen 20 Prozent der Professuren mit Frauen besetzt. (epd)

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