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Altanschließer in Brandenburg: Aufhebung beantragen: Freie Wähler wollen Musterantrag erstellen

Potsdam - Nach den Entscheidungen der obersten Gerichte zu den umstrittenen Beiträgen für Anschlüsse an die Kanalisation haben zehntausende Brandenburger Anspruch auf Rückzahlungen. Doch die Rechtslage ist komplex.

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Potsdam - Nach den Entscheidungen der obersten Gerichte zu den umstrittenen Beiträgen für Anschlüsse an die Kanalisation haben zehntausende Brandenburger Anspruch auf Rückzahlungen. Doch die Rechtslage ist komplex. Umstritten ist etwa die Frage, ob auch Bürger, die keinen Widerspruch eingelegt und bezahlt haben, auf Rückzahlungen hoffen können.

Aus Sicht des Landtagsabgeordneten Péter Vida von BVB/Freie Wähler können die Betroffenen das durchaus. „Sie können sich darauf berufen, dass sich die Rechtslage grundlegend geändert und die Behörde daher das Verfahren neu aufzugreifen hat“, sagte Vida. Die Freien Wähler wollen im Laufe der Woche ein Musterschreiben für die Antragstellung veröffentlichen, die bis zum 17. März möglich wäre.

Dass die Bescheide zu den Beiträgen auf verfassungswidriger Grundlage vollstreckt wurden, dürfe nicht ohne Widerstand bleiben. Die Freien Wähler fordern wie auch andere oppositionelle Fraktionen das Land auf, die Abwasserverbände und Kommunen zu unterstützen. Die Koalition von SPD und Linker verwies dagegen darauf, dass das Land nicht komplett für die fragliche Summe einstehen könne.

SPD-Fraktionschef Mike Bischoff sagte, das Thema liege zunächst in kommunaler Verantwortung. Ähnlich hatte sich auch Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) dazu geäußert. Bischoff schloss nicht aus, dass nach einer langen Diskussion auch Abwasserverbänden, die schon zuvor in akute Schieflage geraten waren, mit einem Kommunalkredit geholfen werden könne.

Die CDU warf der rot-roten Regierung vor, abzutauchen. „Das Nicht-Handeln des Innenministeriums richtet eher mehr Schaden an, als es zur Lösung beiträgt“, sagte Fraktionschef Ingo Senftleben. Er forderte, die Vollstreckung der umstrittenen Bescheide vorerst auszusetzen.

Die CDU möchte ein Gutachten beim Beratungsdienst des Brandenburger Landtags in Auftrag geben, um Handlungsempfehlungen erarbeiten zu lassen. An diesem Donnerstag wird sich der Innenausschuss des Parlaments mit dem Thema beschäftigen. (dpa)

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