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Brandenburg: Freispruch für Angeklagte im JVA-Prozess Gericht sieht Tatvorwürfe nicht bestätigt

Potsdam - Mehr als neun Jahre nach Vorfällen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg/Havel sind alle 13 wegen Misshandlung eines Gefangenen angeklagten Bediensteten am Freitag freigesprochen worden. Die Tatvorwürfe hätten sich nicht bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin Anita Meybohm in der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Potsdam.

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Potsdam - Mehr als neun Jahre nach Vorfällen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg/Havel sind alle 13 wegen Misshandlung eines Gefangenen angeklagten Bediensteten am Freitag freigesprochen worden. Die Tatvorwürfe hätten sich nicht bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin Anita Meybohm in der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Potsdam. Es gebe erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers. Zugleich hätten Angaben der Belastungszeugen nicht die glaubhaften Aussagen der JVA-Mitarbeiter widerlegt. Justizministerin Beate Blechinger (CDU) zeigte sich erleichtert und kritisierte die Medien wegen einer Vorverurteilung.

Das Gericht folgte mit dem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte keine hinreichenden Beweise für die Tatvorwürfe gesehen. Die Nebenklage sah dagegen die Vorwürfe der Körperverletzung im Amt und der Misshandlung bestätigt und hatte Haftstrafen zwischen einem und zwei Jahren gefordert. Sie wird Revision einlegen.

Den elf Männern und zwei Frauen war vorgeworfen worden, im März 1999 in drei Fällen den Strafgefangenen Matthias D. geschlagen zu haben. Der Mann soll dabei schwere Prellungen im Gesicht und am Oberkörper erlitten haben. Die JVA-Bediensteten hatten die Vorwürfe stets bestritten.

Meybohm bezeichnete deren Aussagen als „in sich schlüssig, glaubhaft und nachvollziehbar“. Die Angaben seien nicht anzuzweifeln. Matthias D. sei dagegen zur damaligen Zeit in einer sehr schlechten psychischen Verfassung gewesen. Der Mann habe selbst eingeräumt, Angstzustände gehabt zu haben. Die Beweisaufnahme ergab nach Angaben von Meybohm, dass D. mehrfach in seiner Zelle randaliert und mit dem Bett die Zellentür zertrümmert habe. Am Morgen des 4. März 1999 sei er erneut ausgerastet und habe einem Aufseher mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dann sei er aus der Zelle gestürmt und dabei gegen ein Geländer gefallen. Die Wärter hätten ihn unter Zwang zu Boden gedrückt und gefesselt. Es gebe jedoch keine Hinweise darauf, dass D. dabei von einem Bediensteten geschlagen worden sei. Beim zweiten angeblichen Angriff am Nachmittag waren Meybohm zufolge mehrere Beschuldigte wie der Hauptangeklagte gar nicht mehr im Dienst. D. selbst habe sich kaum an den Fall erinnern können, der einzige Belastungszeuge habe das Geschehen nicht direkt gesehen. Meybohm räumte ein, dass der Gefangene wegen seiner Ausbrüche mehrfach unter „Anwendung von Zwang“ in andere Zellen verlegt wurde, so auch am Morgen des 5. März 1999. An dem Tag seien von einem Arzt Hämatome im Gesicht festgestellt worden. Doch für einen Übergriff durch die Wärter gebe es keine Anhaltspunkte. Vielmehr spreche vieles dafür, dass sich D. die Verletzungen bei den Rangeleien selbst zugefügt habe. Susann Fischer

Susann Fischer

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