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Brandenburg: Freispruch im Beeskower Mord-Prozess Richter sieht kein zwingendes Tatmotiv

Frankfurt (Oder) - Der Mord an einem Rentner Ende 2010 in Beeskow (Oder-Spree) bleibt ungesühnt. Das Landgericht Frankfurt (Oder) sprach am Montag einen Bekannten des Mannes vom Tötungsvorwurf frei.

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Frankfurt (Oder) - Der Mord an einem Rentner Ende 2010 in Beeskow (Oder-Spree) bleibt ungesühnt. Das Landgericht Frankfurt (Oder) sprach am Montag einen Bekannten des Mannes vom Tötungsvorwurf frei. Nach Ansicht der Kammer wurde „nicht sicher nachgewiesen“, dass der 62-Jährige den Rentner ermordet hat. Der Angeklagte wurde lediglich wegen unerlaubten Besitzes von zwei Waffen zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.

Das Verbrechen hatte im Dezember 2010 weithin für Entsetzen gesorgt. Eine besorgte Nachbarin hatte am 13. Dezember die Polizei gerufen, weil sie den 74-jährigen Rentner nicht mehr gesehen hatte. Die Polizisten fanden den Mann mit Kopfverletzungen und Klebeband im Gesicht tot im Sessel sitzen. Laut Obduktion hatte der Mörder das arglose Opfer mit einem Hammer oder einem ähnlichem Gegenstand erschlagen. Eine Hirnprellung führte zum Tod. Der Täter erschlug auch die Katze des Opfers.

Der Mitte der 1990er Jahre aus Russland nach Eisenhüttenstadt gekommene Spätaussiedler Waldemar K. hatte zwar bei früheren Vernehmungen eingeräumt, das spätere Opfer im Dezember besucht zu haben. Das Verbrechen selbst bestritt er aber, im Prozess äußerte er sich nicht zu den Vorwürfen. Laut Anklage hatte er Schulden in Höhe von 6000 Euro plus Zinsen bei dem Rentner, der in der Sowjetunion studierte und eine inzwischen verstorbene russische Frau hatte.

Wegen des Schuldscheins hätten die Ermittler vermutet, der Angeklagte habe einen Gläubiger loswerden wollen und deshalb die Tat begangen, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs und fügte an: „Dafür haben wir keine sicheren Anhaltspunkte gefunden.“ Schulden seien „kein zwingendes Motiv“, einen Menschen umzubringen. Zudem sei auf dem Schuldschein kein Rückzahlungstermin festgelegt worden. Das Geld sei also nicht fällig gewesen. Ein Motiv, das den Angeklagten belastet, könne nicht gefunden werden. Auch DNA-Spuren des Angeklagten, die auf einem T-Shirt in der Wohnung des Opfers gefunden wurden, könnten nicht als Beweis dienen.

Der Angeklagte sei dort öfter zu Besuch gewesen, es sei unklar, von wann die Spuren stammten. Besonders ging der Richter auf den Einsatz spezieller Suchhunde - sogenannter Mantrailer - ein, die im Winter anhand einer Geruchsprobe vom Klebeband am Gesicht des Toten den Weg bis zur Zelle des damals in U-Haft sitzenden Angeklagten fanden. Sachverständige hätten Zweifel an der Beweiskraft dieser Methode geäußert, sagte Matthias Fuchs.

Mit dem Freispruch vom Tötungsvorwurf folgte die Frankfurter Kammer den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Es gebe zwar eine Vielzahl von Indizien, aber keine verwertbaren Spuren, musste Staatsanwältin Annette Bargenda einräumen. Der nicht vorbestrafte Angeklagte, der bereits Ende Juli nach sieben Monaten aus Untersuchungshaft entlassen worden war, ist damit ein freier Mann. Jörg Schreiber

Jörg Schreiber

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