zum Hauptinhalt

Brandenburg: Fristablauf für Anerkennung von Zwangsarbeitern

Potsdam - Die Frist zur Anerkennung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter und damit für den Anspruch auf Leistungen läuft zum Jahresende aus. Betroffene sollten sich noch melden, empfahl die Brandenburger Aufarbeitungsbeauftragte Maria Nooke.

Potsdam - Die Frist zur Anerkennung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter und damit für den Anspruch auf Leistungen läuft zum Jahresende aus. Betroffene sollten sich noch melden, empfahl die Brandenburger Aufarbeitungsbeauftragte Maria Nooke. Nach dem 31. Dezember eingehende Anträge könnten nicht mehr berücksichtigt werden. Im Juli 2016 hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages eine Richtlinie über Anerkennungsleistungen für Betroffene beschlossen. Demnach dürfen deutsche Staatsbürger und sogenannte Volksdeutsche, die im Ausland leben, eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 2500 Euro beantragen. Voraussetzung: Sie müssen zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 als Zivilpersonen – Kriegsgefangene sind ausgenommen – zur Zwangsarbeit verpflichtet worden sein, weil sie Deutsche waren. Betroffen sind vor allem Deutsche, die zum oder nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in ausländischen Lagern interniert waren. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false