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Brandenburg: Für alle Fälle

Verbraucherzentrale gibt juristische Tipps für Polen

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Potsdam/Frankfurt(Oder) - Ob Zahnersatz oder Wendeltreppe, polnische Dienstleistungen werden immer begehrter. Wenn ein Deutscher ins Nachbarland reist, um dort ein Schnäppchen zu machen, kommt es aber nicht allzu selten zu vertraglichen Missverständnissen und schließlich zu rechtlichen Konsequenzen. Davon kann Norbert Richter, Jurist in der Verbraucherzentrale des Landes Brandenburg, ein Lied singen. Die Zentrale stellte am Dienstag auf der Grünen Woche einen rechtlichen Reiseführer vor, der dem nach Polen Reisenden, ob Kurzausflügler oder Übersiedler, alle möglichen Fettnäpfchen und Falltüren ersparen soll. „Trotz aller Harmonisierung, die seit dem EU-Beitritt Polens im Jahr 2004 vonstatten geht, bestehen immer noch immense Unterschiede im Verbraucherrecht“, warnt der Ratgeber.

Wer weiß zum Beispiel, dass die Worte Zaliczka und Zadatek, die sich, schnell gelesen, kaum voneinander unterscheiden, im Falle einer Verwechslung zum handfesten Streit führen können? Lässt sich ein Deutscher eine Treppe von einem polnischen Handwerker bauen, und tritt vom Vertrag zurück, kann er die Zaliczka (Vorauszahlung) sehr wohl zurück verlangen. Die Zadatek (Draufgeld), ein Begriff der zwar im polnischen Zivilgesetzbuch, nicht aber im BGB existiert, verbleibe beim Tischler. Werksverträge seien ein klassischer Fall in der Beratung, sagt Richter, der das Projekt Reiseführer koordiniert hat. „Wir haben allein im Jahr 2007 in unserer Außenstelle Frankfurt(Oder) ungefähr 300 Leute ausführlich beraten und rund 400 Kurzinfos erteilt.“ Das Informationszentrum in der Nähe der Grenze sei aus Fördergeldern der Europäischen Union finanziert worden. Den Schatz an Erfahrungen aus dieser Zeit wollten die Mitarbeiter aber nicht so einfach aufgeben, wie Richter sagt. Finanziert aus Lottomitteln des Landes ist nun die 95 Seiten starke Broschüre entstanden.

Die darin enthaltenden Rechtsgrundlagen beider Länder seien von polnischen und deutschen Juristen verständlich aufgearbeitet, wie Richter sagt: Dass man für den Erwerb eines billigen Führerscheines seinen Wohnsitz nach Polen verlegen muss zum Beispiel, dass man den Kauf einer Immobilie beim Innenministerium anzeigen muss oder für seinen Hund einen Reisepass benötigt.

Auch Alltagssituationen sind beschrieben, wie der Gang zur Toilette, bei dem so mancher Deutscher schon vor den Türsymbolen Dreieck und Kreis kapitulieren musste. Ein Thema sucht der Lesende aber vergebens: Diebstahl. Das sei kein Schwerpunkt in den Beratungen der Verbraucherzentrale gewesen, meint Richter und sagt: „Wir wollten dieses Klischee nicht bedienen.“Andreas Wilhelm

Der „Reiseführer“ kann bezogen werden über: Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam (0331/ 298710; www.vzb.de).

Andreas Wilhelm

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