zum Hauptinhalt

Brandenburg: Für Sanierung nach 1990 muss gezahlt werden Abwasser: Koalition will Gerechtigkeit

Potsdam - Für Investitionen an Abwasseranlagen in den Jahren nach der Wende müssen auch Eigentümer Beiträge bezahlen, deren Grundstücke bereits vor 1990 angeschlossen wurden. Das stellte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) gestern im Landtag klar.

Stand:

Potsdam - Für Investitionen an Abwasseranlagen in den Jahren nach der Wende müssen auch Eigentümer Beiträge bezahlen, deren Grundstücke bereits vor 1990 angeschlossen wurden. Das stellte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) gestern im Landtag klar. Das Parlament wies einen Antrag der Linken zurück, demzufolge von den sogenannten Altanschließern generell keine Beiträge erhoben werden sollten. Schönbohm sowie Vertreter der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU verwiesen darauf, dass eine solche Befreiung von Altanschließern ungerecht wäre. Denn dann müssten nur diejenigen Eigentümer für laufende Modernisierungen und Verbesserungen aufkommen, die nach 1990 neu an Abwasseranlagen angeschlossen wurden.

Nach Angaben der Koalitionäre sollen die Zweckverbände nur für Leistungen, die vor dem 3. Oktober 1990 erbracht wurden, keine Beiträge erheben dürfen. Für den Ausbau von Abwasseranlagen nach der Wende sollten die Altanschließer hingegen belangt werden können, sagte SPD-Rechtsexperte Ralf Holzschuher. CDU-Experte Dieter Dombrowski fügte hinzu, eine vollständige Ausnahme der Altanschließer von Beiträgen würde gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.

Der Landtag beauftragte die Landesregierung, bis zum Sommer Auswirkungen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zu untersuchen und gesetzliche Grundlagen zur gerechten Erhebung von Beiträgen zu erarbeiten. Das OVG hatte im Dezember entschieden, dass die Zweckverbände von Altanschließern Beiträge erheben können. Nach Angaben des Innenministers bezieht sich das Urteil aber nur auf Kosten, die nach der Wende entstanden. Es liege auch in der Natur der Sache, dass alle angeschlossenen Eigentümer für Modernisierungen aufkommen – unabhängig davon, ob sie vor oder nach der Wende angeschlossen wurden. Schönbohm kündigte zugleich eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes an, mit der die Verjährungsfrist zur Erhebung der Beiträge bis Ende 2011 verlängert werde. Die Linke widersprach dieser Auffassung und verlangte, dass von Altanschließern grundsätzlich keine Beiträge erhoben werden dürfen. Dazu solle eine entsprechende Stichtagsregelung erlassen werden, verlangte Experte Hans-Jürgen Scharfenberg. Ansonsten müssten zahlreiche Altanschließer Beiträge in Millionenhöhe aufbringen. ddp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })