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HINTERGRUND: Gastschülerabkommen mit Berlin

Eine erste Vereinbarung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg über den Schulbesuch im jeweils anderen Bundesland wurde 1997 getroffen. Das Gastschülerabkommen wurde zuletzt 2013 erneuert.

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Eine erste Vereinbarung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg über den Schulbesuch im jeweils anderen Bundesland wurde 1997 getroffen. Das Gastschülerabkommen wurde zuletzt 2013 erneuert. Danach ist der Besuch einer Schule im Nachbarland nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. „So ist in Brandenburg Englisch die erste Fremdsprache, an mancher  Schule Berlins aber Französisch“, erläutert die stellvertretende Sprecherin des Brandenburger Bildungsministeriums, Antje Grabley. „Dann können Schüler auf ihrer Schule in Berlin bleiben, um dies fortzuführen.“ Auch die Erreichbarkeit einer Schule ist ein wichtiges Argument. Etwa wenn der Schulweg zu einer beruflichen Schule in Brandenburg mehr als eineinhalb Stunden dauern würde, kann eine Berliner Schule mit kürzerer Anfahrt gewählt werden. Das Gleiche gilt, wenn eine Grundschule – anders als im Nachbarland – auf kurzem Fußweg erreichbar ist.

Als Grund wird außerdem die erforderliche Betreuung eines behinderten Schülers akzeptiert, nicht aber der Schulbesuch eines Geschwisterkindes im Nachbarland oder der Wunsch, Freundschaften aufrechtzuerhalten. dpa

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