Brandenburg: Gebühren: Jetzt droht das Inkassobüro
Potsdam - Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wollen das Verfahren ändern, mit dem sie nicht gezahlte Rundfunkbeiträge eintreiben. Künftig könne ein Inkassobüro schon eingeschaltet werden, bevor es zu einer Zwangsvollstreckung komme, sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher.
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Potsdam - Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wollen das Verfahren ändern, mit dem sie nicht gezahlte Rundfunkbeiträge eintreiben. Künftig könne ein Inkassobüro schon eingeschaltet werden, bevor es zu einer Zwangsvollstreckung komme, sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher. Eicher bezeichnete es als „Unsinn“, bereits für Beträge von 30 Euro eine Zwangsvollstreckung anzukündigen und mit einem Haftbefehl zu drohen, wie der Rundfunkstaatsvertrag es bisher vorsah. Nach Angaben des „Spiegel“ hat sich die Zahl der Zwangsvollstreckungen in 2015 fast verdoppelt, rund 1,4 Millionen Menschen waren betroffen. Im Jahr 2014 seien es knapp 701 000 gewesen. Die neue Regelung bezeichnete Eicher als ein „milderes Mittel“. Durch die privaten Inkassobüros solle versucht werden, die Zahlungsprobleme zu klären, bevor kostenintensive Zwangsmaßnahmen eingeleitet würden.
Der Rundfunkbeitrag wird zum Beginn der nächsten Gebührenperiode 2017 nicht um 30 Cent im Monat gesenkt. Die Ministerpräsidenten der Länder entschieden einstimmig, dass es bei 17,50 Euro im Monat bleibt. Sie sprachen sich dafür aus, eine Rücklage zu bilden. Die Ministerpräsidenten stellten auch die Weichen für Reformen: Der öffentlich-rechtliche Auftrag in digitalen Zeiten und die Struktur der Sender sollen überprüft werden. J. Huber
J. Huber
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