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„Gefahr eines verfassungswidrigen Ergebnisses“: BSW will Brandenburger Wahlrecht ändern
Der Brandenburger Landesverband des Bündnisses Sahra Wagenknecht fordert einen Vorschlag für ein neues Landtagswahlrecht. Die CDU weist das zurück.
Stand:
Der Brandenburger Landesvorsitzende des Bündnisses Sahra Wagenknecht, Robert Crumbach, hat die Landesregierung aufgefordert, binnen zwei Wochen einen Vorschlag für ein neues Landtagswahlrecht vorzulegen. Hintergrund ist die Regelung im Brandenburger Landtagswahlrecht, dass Überhangsmandate nur bis zu einer Maximalgröße des Landtags von 110 Mandaten ausgeglichen werden sollen.
Diese Regelung ist möglicherweise verfassungswidrig. Diese Zeitung berichtete bereits mehrfach darüber. „Die weitere Untätigkeit der Landesregierung und das unverantwortliche Zaudern der bisher im Landtag vertretenen Parteien birgt die Gefahr eines verfassungswidrigen Wahlergebnisses“, sagte Crumbach.
Der Generalsekretär der Brandenburger CDU, der Prignitzer Gordon Hoffmann, wies Crumbachs Forderung zurück. „Die Menschen erwarten von der Politik Einsatz für die Themen, die sie bewegen, und nicht eine Änderung des Wahlrechts kurz vor der Wahl“, so Hoffmann. „Die Politik ist in der Verantwortung, den Menschen ein Angebot zu machen, damit sie mit ihrer Stimme für klare Verhältnisse sorgen.“
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