Brandenburg: Gefängnisse voll: Haft-Rabatt für Straftäter
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Von Fatina Keilani Berlin. Viele Berliner Gefängnisse sind überbelegt. Der Senat gibt bestimmten Straftätern mittlerweile eine Art Armutsrabatt: Statt 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe müssen nur 30 abgesessen werden. Armutsrabatt deshalb, weil nur Straftäter betroffen sind, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen können. Grundlage dafür ist eine Anordnung der Justizverwaltung. Denn die Justiz ist auch arm – an Haftplätzen. Den Rabatt bekommen nur männliche Straftäter, denn die Frauengefängnisse sind nicht überbelegt. Und: Wer sich entschließt, eine Geldstrafe durch Arbeit abzutragen, muss die volle Zahl der Tagessätze leisten; wer die Zeit einfach nur absitzen will, darf nach der Hälfte raus. „Diese Regelung gibt es“, bestätigte Justiz-Sprecher Björn Retzlaff. „Nach der Hälfte der Zeit wird der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt“. Das bedeute aber auch: Wer binnen eines Jahres wieder straffällig wird, muss den Rest doch noch absitzen. „Die Regelung erfüllt eine Ventilfunktion“, sagte Retzlaff. Sie sei eine Notlösung und gelte nur, solange die Gefängnisse überbelegt seien. Das sei meist im Sommer der Fall; zum Herbst sinke die Belegungszahl, und dann komme auch bald die Weihnachtsamnestie. Die Regelung diene dazu, Platz zu schaffen, so eine Mitarbeiterin der Justizverwaltung: „Wir haben eine erhebliche Überbelegung im geschlossenen Männervollzug.“ Bei jenen, die Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen, sei die vorzeitige Entlassung am ehesten möglich, denn hier gehe es nur um Straftaten im unteren Bereich der Kriminalität.
Fatina Keilani
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