Brandenburg: Gegendarstellung
In Ihrem Beitrag „Auf Einnahmen verzichtet“ mit der Unterüberschrift „Immobilienaffäre um die BBG: Vergaberegeln umgangen und Mehrerlöse nicht an das Land abgeführt“ (PNN v. 24.
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In Ihrem Beitrag „Auf Einnahmen verzichtet“ mit der Unterüberschrift „Immobilienaffäre um die BBG: Vergaberegeln umgangen und Mehrerlöse nicht an das Land abgeführt“ (PNN v. 24.08.2013) stellen Sie im Zusammenhang mit der Veräußerung von Immobilien des Landes in Oranienburg durch die Brandenburgische Boden Gesellschaft (BBG), für die ich damals als Geschäftsführer tätig war, unrichtige Behauptungen auf, denen ich wie folgt entgegen trete:
1. Soweit es in der Unterüberschrift heißt: „Vergaberegeln umgangen“ stelle ich fest: Das ist falsch. Es wurden keine Vergaberegeln umgangen. Das Vergaberecht, das lediglich Einkäufe, also Beschaffungen der öffentlichen Hand, regelt, war vorliegend überhaupt nicht anwendbar.
2. Zu der Unterüberschrift „und Mehrerlöse nicht ans Land abgeführt“ heißt es im Fließtext unter Bezugnahmen auf den Grünen-Fraktionschef Axel Vogel: „Zudem sei im Kaufvertrag zwischen BBG und BBF bewusst und mit dem Segen des Landes geregelt worden, dass bei einem Weiterverkauf an Rewe die vorgeschriebenen 50 Prozent der Mehrerlöse nicht in die Landeskasse Brandenburgs fließen. (...), (D)as Finanzministerium hat mit der Genehmigung des Vertrags ... auf Einnahmen verzichtet‘, so Vogel.“ Hierzu stelle ich fest: Das ist falsch. Die Mehrerlösklausel dient gemäß der WGT-Richtlinie des Landes lediglich der Vermeidung von Vorrats- und Spekulationsverkäufen und schreibt den Vertragsparteien nicht vor, einen möglichen unternehmerischen Gewinn – nach Entwicklung des Grundstücks durch den Projektentwickler – aus dem Weiterverkauf an Rewe zu 50 Prozent an das Land abzugeben. Demzufolge hat das Land auch nicht auf Einnahmen verzichtet. Der Mehrwert am Grundstück ist einzig auf die Entwicklung auf Kosten und Risiko des Käufers zurückzuführen.
Berlin, den 29.08.2013
Frank Marczinek
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