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Brandenburg: Gegendarstellung: "Schießerei auf Übungsplatz..."

Im Tagesspiegel vom 14. Dezember 2000 auf S.

Im Tagesspiegel vom 14. Dezember 2000 auf S. 20 verbreiten Sie unter der Überschrift "Schießerei auf Übungsplatz..." über mich unzutreffende Darstellungen

Soweit Sie in der Überschrift behaupten, es habe sich um einen "Übungsplatz" gehandelt, stelle ich richtig: Der Geschädigte ist während eines großen Nato-Manövers in den Nachtstunden in einen militärischen Sicherheitsbereich eingedrungen, in dem geheimhaltungsbedürftige Unterlagen aufbewahrt wurden.

Sie zitieren den Staatsanwalt damit, daß ich "rechtswidrig zu seiner Dienstpistole gegriffen" habe. In der Anklageschrift und der Hauptverhandlung hat der Staatsanwalt vertreten, daß ich rechtmäßig, und zwar auf der Grundlage des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang die Schußwaffe eingesetzt habe hinsichtlich vier von fünf abgegebenen Schüssen. Die Vertreter der Bundeswehr, die den Vorfall untersucht haben, haben auch den 5., den letzten Schuß für gerechtfertigt angesehen.

Berlin[den 22. Dezember 2000RA Johannes Eisen]

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