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Brandenburg: Gegendarstellung zu "Rainer Speer Gut beraten" in PNN vom 26. Januar 2012

Sie schreiben im Zusammenhang mit Beraterverträgen, die ich geschlossen habe: "Unklar blieb am Mittwoch, ob Speer seine Einkünfte aus seiner Beratertätigkeit für das EJF dem Land ordnungsgemäß angezeigt hat ..

Stand:

Sie schreiben im Zusammenhang mit Beraterverträgen, die ich geschlossen habe: "Unklar blieb am Mittwoch, ob Speer seine Einkünfte aus seiner Beratertätigkeit für das EJF dem Land ordnungsgemäß angezeigt hat ..."

Dazu stelle ich fest: Ich habe meine Einkünfte bei der Bezügestelle sogleich angezeigt.

Berlin, den 26. Januar 2012

Rainer Speer

Anmerkung der Redaktion: Herr Speer hat recht. Auf Nachfrage der Redaktion vor der Veröffentlichung hatte Speer es abgelehnt, ihn mit dieser Aussage zu zitieren.

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