Brandenburg: Geld für freie Schulen
Urteil: Land muss zehn Millionen Euro nachzahlen
Stand:
Potsdam - Die Finanzierung der freien Schulen im Land wird nachgebessert. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) muss das Land rund zehn Millionen Euro nachzahlen. „Die Kosten sind ausgerechnet, wir werden das Urteil jetzt umsetzen“, sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums am Dienstag in Potsdam. So müssten bis 2012 rückwirkend etwa zehn Millionen Euro an die Schulen in freier Trägerschaft im Land bezahlt werden, für dieses Jahr seien es weitere drei Millionen Euro und für 2018 dann fünfeinhalb Millionen Euro. Die überarbeiteten Regelungen fließen in die Änderung des Schulgesetzes ein, das noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden soll.
Das OVG hatte Anfang Dezember 2016 über strittige Fragen bei der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft entschieden. Dabei ging es um die Höhe der Betriebskostenzuschüsse des Landes. In einem Punkt gab das Gericht dem Land recht, in zwei weiteren dem Kläger, einem Träger einer freien Schule in Potsdam. So müssen die Beiträge zur Unfallversicherung für Lehrer als Teil der Personalkosten vom Land finanziert werden. Zudem wurde überprüft, ob die Tarifanpassungen erst zeitlich versetzt, teilweise mit erheblichen Verzögerungen, bei den freien Schulen berücksichtigt wurden. Das Urteil ist seit Januar rechtskräftig.
Aus Sicht der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen in Brandenburg, Irene Petrovic-Wettstädt, ist das Entscheidende, dass die Tarifanpassungen auch an den freien Schulen unmittelbar wirksam werden. Dies sei nicht zuletzt vor dem Hintergrund des „leergefegten Lehrermarktes“ notwendig. Zum Teil habe es bisher anderthalb Jahre gedauert, bis die Tarifabschlüsse auch an den freien Schulen wirksam wurden. Petrovic-Wettstädt befürchtet allerdings, dass mit einem Verwaltungstrick das Ganze dennoch hinausgezögert werden könne. Daher werden die freien Schulen den weiteren Prozess kritisch begleiten und notfalls auch keine Proteste scheuen.
Der Geschäftsführer des Landesverbandes Deutscher Privatschulen für Berlin-Brandenburg, Volker Symalla, verwies auf das rechtskräftige Urteil, wonach das Geld jetzt nachgezahlt werden müsse. „Es geht um die Zukunft für Brandenburg. Das setzt eine gute Bildung voraus“, so Symalla. Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft sei allerdings nicht besser geworden. Daher hätten auch die nun in Angriff genommenen Änderungen gerichtlich erkämpft werden müssen.
Symulla sagte, die Zahl der freien Schulen stagniere seit Jahren. Hintergrund sei auch, dass das Land erheblich bei den Zuschüssen spare. Die Folge seien dann Schulgelderhöhungen. Diese müssten aber im Rahmen bleiben, sagte Symalla. „Wir wollen nicht, dass damit festgelegt wird, wer eine freie Schule besuchen kann.“ Dies führe nur zu einer Spaltung der Gesellschaft, warnte er.
In Brandenburg gibt es aktuell insgesamt 175 Schulen in freier Trägerschaft, darunter 61 Grundschulen, 25 Gymnasien und 33 berufliche Schulen. Dort lernen rund 30 400 Schüler. Die Zahl der Schüler stieg in den vergangenen Jahren kontinuierlich an. Romy Richter
Romy Richter
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: