Brandenburg: Geldstrafen im Prozess um Berliner Bankenaffäre Verteidigung sprach von einem „Fehlurteil“
und kündigte Revision an
Stand:
und kündigte Revision an Berlin - Zwei ehemalige Manager der Landesbank Berlin (LBB), Ulf-Wilhelm Decken und Jochem Zeelen, sind gestern in Zusammenhang mit dem Berliner Bankenskandal wegen Bilanzfälschung zu Geldstrafen verurteilt worden. Zeelen muss 59 400 Euro und Decken 90 000 Euro zahlen. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Ex-Vorstände in den Jahresabschlüssen 1997 bis 1999 Haftungsrisiken von 7,7 Milliarden Euro bewusst verheimlicht hatten. Doch nach Einschätzung des Gerichts ist der Bankgesellschaft Berlin, zu der die LBB gehört, dadurch kein wirtschaftlich messbarer Schaden, sondern nur „ein Imageschaden“ entstanden. Die Staatsanwaltschaft hatte, neben hohen Geldstrafen, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung beantragt. Die Anwälte der Beschuldigten die auf Freispruch plädiert hatten, sprachen von einem „Fehlurteil“ und kündigten gestern Revision gegen das Urteil des Landgerichts an. Es läuft noch ein zweites Verfahren gegen Decken und Zeelen. Ihnen wird, wegen der Rückabwicklung eines „Prominenten-Fonds“ Untreue vorgeworfen. Politiker der SPD, PDS und der Grünen begrüßten das Urteil. „Es stimmt mich optimistisch für die weitere juristische Aufarbeitung der Affäre“, sagte der Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Bankenskandals, Frank Zimmermann (SPD). Kritisiert wurde allerdings das milde Strafmaß; auch von der CDU. „Das zahlen die beiden Verurteilten doch aus der Trinkgeldkasse“, sagte der Unionspolitiker René Stadtkewitz. Der Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann forderte, „dass die Politik die Rechtsgrundlagen für Untreue, Bilanzfälschung und ähnlichen Delikten reformieren muss“. Noch nicht eröffnet ist der Prozess gegen frühere Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte der Berlin Hyp. Darunter der ehemalige CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit der Kreditvergabe an die Firma Aubis Untreue in besonders schwerem Fall vor. KG/za/dpa
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: