Brandenburg: Gemeindetag stellt Prämienzahlungen bei Volksbegehren ein
Potsdam (ddp/PNN). Der Gemeindetag Brandenburg zahlt keine Prämien mehr für Unterschriften für das Volksbegehren gegen die Zwangseingemeindungen.
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Potsdam (ddp/PNN). Der Gemeindetag Brandenburg zahlt keine Prämien mehr für Unterschriften für das Volksbegehren gegen die Zwangseingemeindungen. Die „Aktion 100 x 100“ sei aufgrund staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen eingestellt worden, teilte der Gemeindetag am Freitag in Teupitz mit. Die Anklagebehörde ermittele wegen des Verdachts der Wählerbestechung, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Neuruppin. Zuvor hatte bereits Landeswahlleiter Peter Kirmße einen Stopp der Aktion gefordert. Die Auslobung von Geldprämien für eine Unterschrift für das Volksbegehren „Gegen Zwangseingemeindungen und für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ müsse „unverzüglich in eindeutiger Weise öffentlich“ zurückgenommen werden. In einem Schreiben an den Präsidenten des Gemeindetags, Karsten Kuhl, wies Kirmße darauf hin, dass die Vereinigung von Kommunen mit ihrem Aufruf gegen das im Strafgesetzbuch verankerte Verbot des Stimmenkaufs und des Stimmenverkaufs verstoße. Das Strafgesetzbuch sieht Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen für diejenigen vor, die für eine Unterschrift unter ein Volksbegehren „Geschenke oder andere Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren“.
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