Brandenburg: Gericht entscheidet gegen Ferien-Vermieter
Berlin - Eine Zweitwohnung kann nur als Ferienwohnung vermietet werden, wenn es auch wirklich eine Zweitwohnung ist. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht in einem Urteil klargestellt.
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Berlin - Eine Zweitwohnung kann nur als Ferienwohnung vermietet werden, wenn es auch wirklich eine Zweitwohnung ist. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht in einem Urteil klargestellt. Geklagt hatten Eigentümer eines Wohnhauses mit vier Wohnungen im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg. In einer der Wohnungen lebten die Kläger selbst, zwei sind dauerhaft vermietet.Die vierte Wohnung vermieten sie seit 2009 zeitweise an Feriengäste, teilte das Gericht mit. Erst am 9. August hatte das Verwaltungsgericht drei Klägern aus Dänemark, Italien und Rostock recht gegeben, die ihre Zweitwohnungen in Berlin zeitweise an Touristen vermieten wollen. Trotz Zweckentfremdungsverbots sei das erlaubt, so die Richter. loy/svo
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