zum Hauptinhalt

Brandenburg: Gericht entschied: Teilzeitverbeamtung nicht rechtens

Etwa 6800 Betroffene im Schuldienst / Mehrere hatten auf eine Vollzeitstelle geklagt

Stand:

Berlin/Potsdam - Die Teilzeitverbeamtung von Lehrern in Brandenburg ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht rechtens. Die Richter bestätigten am Freitag ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus. Das hatte die Klage einer Lehrerin auf Vollzeitbeschäftigung mit der Begründung abgelehnt, es gebe gar kein gültiges Beamtenverhältnis, da die Ernennungsurkunde einen Zusatz zur Teilzeit enthalte.

Ein Teilzeit-Beamtenverhältnis gebe es weder nach Landes- noch nach Bundesrecht, bestätigten die Berliner Richter. (Az.: OVG 4 B 18.05) Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ der Senat Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu. Das Bildungsministerium kündigte an, diesen Weg zu gehen. „Das Urteil ist nicht rechtskräftig, darum hat es auch keine unmittelbaren Konsequenzen“, sagte Ministeriumssprecher Thomas Hainz der dpa. Wenn die Verbeamtungen tatsächlich nichtig wären, müsste das Land Beiträge zur Renten- und Sozialkasse in Höhe von rund 200 Millionen Euro nachzahlen.

„Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass die Beamtenverhältnisse rechtmäßig zu Stande gekommen sind“, unterstrich Hainz. „Darum sind wir auch zuversichtlich, dass wir Recht bekommen.“ Nach Angaben des Ministeriums wurden im Land seit 1998 rund 8000 Lehrer zu Teilzeitbeamten ernannt. Derzeit sind gut 6800 Teilzeitbeamte im Schuldienst. Mehrere Betroffene hatten auf eine Vollzeitstelle geklagt. Einige Urteile der Verwaltungsgerichte Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder) liegen vor. Sie fielen unterschiedlich aus und sind noch nicht rechtskräftig.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) etwa hatte im Dezember 2005 die Rechtsauffassung des Bildungsministeriums gestützt. Das Gericht entschied, dass die Ernennung wirksam sei. Noch nicht entschieden wurde aber damals, ob die Teilzeitregelung rechtlich zulässig ist.

Die CDU forderte einen Aktionsplan des Ministeriums. Das Berliner Urteil habe die Unruhe unter den Lehrern mit Teilzeitverbeamtung erhöht. Darum müsse sich das Land auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorbereiten, forderte der Bildungsexperte der CDU-Fraktion, Ingo Senftleben. Wenn die Bundesrichter die Teilzeitverbeamtungen für nichtig erklären sollten, müssten die Lehrer angestellt werden. Folge das Gericht aber der Auffassung des Ministeriums, müssten die Rückstellungen für die zu erwartenden Pensionslasten bereitgestellt werden. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens sollten Verbeamtungen auf ein Minimum reduziert werden.

Das Urteil sei „eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung und ihre nach wie vor unverantwortliche Personalpolitik im Bildungsbereich“, sagte der bildungspolitische Sprecher der Linkspartei.PDS, Harald Petzold. dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })