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Brandenburg: Gericht: Frösche dürfen laut quaken

Berlin - Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts dürfen Frösche quaken, wo sie wollen. Die Klage einer Altenheimbewohnerin auf Entfernung der im Sommer lärmenden Tiere blieb ohne Erfolg, wie ein Justizsprechergestern mitteilte.

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Berlin - Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts dürfen Frösche quaken, wo sie wollen. Die Klage einer Altenheimbewohnerin auf Entfernung der im Sommer lärmenden Tiere blieb ohne Erfolg, wie ein Justizsprechergestern mitteilte. Die Klägerin, die in der Nähe von zwei Sickerbecken der Berliner Wasserbetriebe in einem Spandauer Seniorenheim wohnt, hatte sich im Jahr 2000 wegen Ruhestörung durch Frösche beschwert. Die Naturschutzbehörde ermittelte daraufhin, dass etwa 1000 Teichfrösche, Teichmolche und Kammmolche dort leben. Die Behörde lehnte den Antrag der Klägerin auf Umsiedelung der Tiere ab. Die Frau hatte argumentiert, die Frösche seien zugewandert und könnten im Spandauer Forst leben, wo sie niemanden störten. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts bestätigte hingegen die Behördenentscheidung. Frösche stünden unter strengem Schutz. Zwar könne deren Quaken durchaus Grenzwerte für Lärmschutz überschreiten, jedoch sei zu berücksichtigen, dass die Teiche der Sicherung der Grundwasserversorgung und damit einem hochrangigen Allgemeinwohlinteresse dienten. Der Klägerin sei es zuzumuten, dem Lärm mittels Schallschutzmaßnahmenauszuweichen oder für Schallschutz zu sorgen. Schließlich habe sie einen Umzug innerhalb des Seniorenheimes auf Kosten der Wasserbetriebe abgelehnt. Aber selbst wenn eine unzumutbare Härte vorläge, würden die Interessen des Naturschutzes überwiegen (Urteil der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. Januar 2005, Aktenzeichen VG 1 A 88.01). ddp

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