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Brandenburg: Gericht kippt Zulage für Beamte Von Speer eingeführte Mobilitätsprämie unrecht

Potsdam - Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Mobilitätszulage für Landesbeamte gekippt und damit eine Altlast von Ex-Minister Rainer Speer (SPD) beräumt. Konkret beanstandete das Gericht am Freitag die im Finanzministerium übliche Praxis, Finanzbeamten eine Mobilitätszulage zusätzlich zu den üblichen Leistungen etwa für einen Umzug zu zahlen, wenn sie im Zuge der Strukturreform bei den Behörden an einem anderen Dienstort tätig werden müssen.

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Potsdam - Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Mobilitätszulage für Landesbeamte gekippt und damit eine Altlast von Ex-Minister Rainer Speer (SPD) beräumt. Konkret beanstandete das Gericht am Freitag die im Finanzministerium übliche Praxis, Finanzbeamten eine Mobilitätszulage zusätzlich zu den üblichen Leistungen etwa für einen Umzug zu zahlen, wenn sie im Zuge der Strukturreform bei den Behörden an einem anderen Dienstort tätig werden müssen. Diese Regelung gilt allerdings für alle Landesbeamten und Richter und ist mit Urteil nichtig.

Speer hatte als Finanzminister im September 2009 nur wenige Tage vor der Landtagswahl den Erlass herausgegeben, der die Zulage regelt. Nach der Wahl übernahm Helmuth Markov (Linke) den Posten als Finanzminister, Speer wurde Innenminister und trat im Septemer 2010 wegen einer Unterhaltsaffäre zurück.

Jetzt kritisierten die Richter ausdrücklich, wie Speer damals die Mobilitätsprämie umgesetzt hat, dabei den Landtag und Grundsätze der Besoldung von Beamten, Staatsdiener also, umgangen hat. Anlass für Speers Vorgehen damals war ein Tarifvertrag zum Umbau der Landesverwaltung für die Angestellten. Vereinbart worden waren Prämien als Anreiz für eine höhere Mobilitäts- und Fortbildungsbereitschaft der Tarifbeschäftigten. Per Verwaltungsvorschrift übertrug Speer dies einfach auf die Landesbeamten und deklarierte die Zahlungen ausdrücklich als aus dem Haushalt „gewährte staatliche Leistungen zum Zwecke des Verwaltungsumbaus“ – nicht als Besoldung.

Genau das aber sahen die Richter nun ganz anders. Für sie ist die Prämie ein Teil des Solds. „Denn die Prämie gilt die ohnehin geschuldete Dienstpflicht ab, grundsätzlich an jedem Ort Brandenburgs Dienst zu verrichten“, teilte das Verwaltungsgericht mit. „Als Besoldung darf sie indes nicht durch ministeriellen Erlass gewährt werden, sondern bedarf einer gesetzlichen Grundlage, die nur der Landtag schaffen kann.“ Das Urteil kannn noch vor dem Oberverwaltungsgericht angefochten werden. Alexander Fröhlich

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