Brandenburg: Gericht kritisiert Justizministerium
Streit um Personalausstattung
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Zossen - Das Landgericht Potsdam hat in einem Urteil den Personalmangel an den Gerichten kritisiert. Die 7. Kleine Strafkammer berücksichtigt in der Entscheidung vom Dezember bei der Strafzumessung gegen einen Angeklagten auch Terminverzögerungen. Die Kammer beklagte die starke Belastung und die daraus resultierenden weiten Terminstände, den hohen Bestand an Verfahren als deutliche Folge von Personaleinsparungen und die Veränderungen bei der Berechnung des Arbeitsaufwands und des Personalbedarfs. Das System mit dem Namen „Pebb§Y“ ist intern höchst umstritten. Grund sind auch steigende Anforderungen und obergerichtliche Rechtsprechung, die für höheren Aufwand sorgen. „Es scheint, dass die Justizverwaltung, insbesondere das Justizministerium des Landes Brandenburg, an den Belangen der Justiz vollkommen desinteressiert ist und sich lediglich dem Spardiktat des Finanzministers beugt“, heißt es in dem Urteil. Grundlegende politische Fehlsteuerungen würden der Funktionsfähigkeit und dem Ansehen der Justiz ebenso schaden, wie dem Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz durch die Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen. „Sie können der Angeklagten nun wirklich nicht angelastet werden“, so die Kammer. Sie beklagte zudem einen deutlichen Mangel bei den Justizfachangestellten. axf
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