Brandenburg: Gericht: Nazis dürfen in Halbe marschieren
Frankfurt (Oder) - Das Verbot einer für den 3. März angemeldeten Versammlung von Rechtsextremisten am Waldfriedhof in Halbe ist rechtswidrig.
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Frankfurt (Oder) - Das Verbot einer für den 3. März angemeldeten Versammlung von Rechtsextremisten am Waldfriedhof in Halbe ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in einem Eilverfahren entschieden, wie ein Gerichtssprecher gestern sagte. Die Versammlung dürfe aber nur unter strengen Auflagen sowie zeitlich eingeschränkt stattfinden. Das Polizeipräsidium Frankfurt hatte den Aufmarsch verboten, weil bei früheren Versammlungen im Frühjahr 2006 in Halbe und im Spätherbst 2006 in Seelow Reden gehalten wurden, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllten. Die zuständigen Staatsanwaltschaften hatten in keinem der Fälle Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die vom Polizeipräsidium verfügte zeitliche Verschiebung des für 15 Uhr vorgesehenen Aufzugs auf 17 Uhr ist nach Auffassung der Richter nicht zu beanstanden. ddp
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