Brandenburg: Gericht stoppt Tiefflüge bei Schönefeld
Vorführungen bei der ILA müssen über Eichwalde mindestens in 450 Meter Höhe erfolgen
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Schönefeld - Düsenjets dürfen bei Flugvorführungen der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) nun generell über dicht besiedelten Gebieten nicht tiefer als 450 Meter fliegen. Mit einer entsprechenden Entscheidung reagierte gestern das brandenburgische Verkehrsministerium auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Cottbus. Das hatte geplante und vom Ministerium genehmigte Tiefflüge in nur 150 Meter Höhe auf der ILA in Schönefeld gestern in einem Urteil untersagt. Das Gericht hatte dem Eilantrag eines Bewohners aus Eichwalde entsprochen, der sich gegen Tiefflüge von Düsenjets über der Gemeinde gewehrt hatte. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Cottbus ist zwar noch nicht rechtskräftig, durch seine nachträgliche, generelle Entscheidung hat das Ministerium aber gestern vollendete Fakten geschaffen.
Vorführflüge soll es vor allem an den Publikumstagen von Freitag bis Sonntag geben. „Schön und leise durch renommierte Showgruppen, laut und schnell durch modernste Militärtechnik“, heißt es im ILA-Konzept. Aber auch schon die Abnahmeflüge in den vergangenen Tagen vor der gestern zunächst für Fachbesucher eröffneten ILA hatten zu einem erheblichen Krach geführt, über den sich Anwohner beschwert hatten.
Nach der Luftverkehrsverordnung sei eine Mindesthöhe von 300 Meter einzuhalten, begründete das Verwaltungsgericht seinen Beschluss. Das Infrastrukturministerium in Potsdam habe nicht dargelegt, warum es die Flughöhe auf 150 Meter gesenkt habe. Bei den vergangenen Ausstellungen sei sogar noch eine Mindestflughöhe von 450 Metern vorgegeben worden. Auch wenn die ILA ein kurzfristiges Ereignis sei, könne den Anwohnern nicht zugemutet werden, die gesamte Zeit in geschlossenen Räumen zu verbringen oder im Freien Ohrstöpsel zu tragen, zitierte der Anwalt des Klägers, Wolfgang Baumann, das Gericht weiter.
Das Ministerium, nach dessen Angaben die Flughäfen ständig kontrolliert werden, hatte argumentiert, es habe nur über dem Flughafengelände die 150-Meter-Grenze erlaubt; über dicht bewohntem Gebiet hatte es eine Höhe von 330 Meter vorgeschrieben. Klaus Kurpjuweit
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