Brandenburg: Gericht verbietet Chauffeur-App
Berlin – Das Landgericht Berlin hat per einstweiliger Verfügung dem US-Unternehmen Uber untersagt, seinen Limousinenservice „uberBLACK“ per Smartphone-App zu betreiben. Ein Gericht in Brüssel fällte ein ähnliches Urteil, auch in Belgien betreibt Uber eine App.
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Berlin – Das Landgericht Berlin hat per einstweiliger Verfügung dem US-Unternehmen Uber untersagt, seinen Limousinenservice „uberBLACK“ per Smartphone-App zu betreiben. Ein Gericht in Brüssel fällte ein ähnliches Urteil, auch in Belgien betreibt Uber eine App. Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, kritisierte dies als „verrückte Entscheidung“ und kündigte an, sich in der Angelegenheit bald weiter positionieren zu wollen. In Berlin hatte der Taxiunternehmer Richard Leipold geklagt. Er will die einstweilige Verfügung aber nicht vollstrecken, weil er hohe Schadenersatz-Forderungen fürchtet. Die Firma vermittelt über eine Handy-App Fahrer mit Mietwagen. Leipold hatte geklagt, weil er in dem Angebot einen illegalen Taxiverkehr ohne Lizenz sah. Uber betont stets, man biete selbst keinen Fahrservice an, sondern stelle Fahrern nur eine Vermittlungs-Plattform zur Verfügung. Leipold erwägt auch gegen das neueste Angebot von Uber gerichtlich vorzugehen: Seit einigen Tagen betreibt das Unternehmen den Service „uberPOP“ in Berlin, mit dem Privatpersonen ihre PKW als Taxis anbieten können. Uber kündigte dennoch an, gegen die Entscheidung vorzugehen.moa
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