Brandenburg: Gericht verbietet Suche nach Massengrab
Auf Privatgrundstück bei Jamlitz werden rund 700 jüdische KZ-Opfer vermutet
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Jamlitz - Auf einem Privatgrundstück in Jamlitz darf nicht gegen den Willen des Besitzers nach einem Massengrab jüdischer KZ-Opfer gesucht werden. Das habe das Landgericht Cottbus entschieden, teilte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) gestern mit. Der Minister bedauerte die Entscheidung. Historiker vermuten auf dem Grundstück in Jamlitz (Dahme-Spreewald) das letzte unbekannte Massengrab mit vermutlich rund 700 jüdischen KZ-Häftlingen, die im Februar 1945 von der SS ermordet wurden.
Die Landesregierung unterstützt seit längerem die bisher ergebnislose Suche nach dem Massengrab. Wie der zuständige Amtsdirektor von Lieberose, Bernd Boschan (parteilos), sagt, seien in den vergangenen Jahren ein Dutzend Verdachtsflächen untersucht worden – es bleibe nur das Grundstück in Jamlitz. Ein Gutachten liefere außerdem weitere gute Gründe, gerade dort die Grabstätte der ermordeten Juden zu vermuten. Gleich hinter dem Zaun des 5000 Quadratmeter großen Areals mit einem Haus, hohem Gras und einigen Obstbäumen erinnern große Stelen an das Jamlitzer Außenlager des KZ Sachsenhausen, das sich dort befand, wo heute kleine Siedlungshäuser stehen. Auf einer der Tafeln wird davon berichtet, wie Anfang Februar 1945 bei der Auflösung des Lagers mehr als tausend nicht marschfähige Häftlinge von der SS erschossen wurden. „Das Massaker fand in Blickweite dieses Standortes statt“, steht auf der Tafel.
Der Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Günter Morsch sagt: „Wir können nachweisen, dass die Liquidation im Februar 1945 1342 Todesopfer gefordert hat.“ Nur 577 Tote wurden 1971 in einer Kiesgrube gefunden. „Dass es mindestens noch ein, wenn nicht sogar zwei weitere Massengräber gibt, daran gibt es für mich keinen Zweifel“, so Morsch.
Wiederholt wurde versucht, den Eigentümer davon zu überzeugen, der Suche zuzustimmen. Es seien ihm verschiedene Angebote und Zusicherungen gemacht haben, damit ihm durch die Suche und einen möglichen Fund der Toten keine Nachteile entstünden, heißt es von Amt und Ministerium. Doch der Mann, der in Süddeutschland lebt und nach Angaben von Nachbarn nur gelegentlich am Wochenende herkommt, lehnt das ab. Warum, ist unbekannt: Er äußert sich nicht, auch seine Anwältin gibt keine Auskunft.
Im April 2007 reichte das Amt Lieberose, zu dem Jamlitz gehört, Klage gegen den Grundstückseigentümer beim Amtsgericht Guben ein. Nach dem Brandenburger Polizeigesetz sollte das Gericht den Weg für die Suche frei machen – doch die Richterin lehnte ab. Die dagegen erhobene Beschwerde hat das Landgericht nun verworfen.
Schönbohm sagte, er sei „maßlos enttäuscht“ darüber, „dass wir damit nicht die notwendige Klarheit über den Verbleib hunderter Mordopfer der Nazis bekommen“. Es sei ein „tiefes menschliches und aus der historischen Verantwortung wichtiges politisches Anliegen, den jüdischen Opfern eine würdevolle Totenruhe und ihren Angehörigen ein Gedenken zu ermöglichen“. Simone Wendler (mit ddp)
Simone Wendler (mit ddp)
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