Brandenburg: Gerichte stiften Verwirrung um Status von Teilzeitlehrern
Frankfurt (Oder)/Potsdam - In Brandenburg gibt es nach unterschiedlichen Gerichtsurteilen Verwirrung um den Status von verbeamteten Teilzeitlehrern. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Frankfurt (Oder) ist die Ernennung einer Lehrerin zur Teilzeitbeamtin rechtswirksa, sagte eine Gerichtssprecherin gestern in Frankfurt (Oder).
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Frankfurt (Oder)/Potsdam - In Brandenburg gibt es nach unterschiedlichen Gerichtsurteilen Verwirrung um den Status von verbeamteten Teilzeitlehrern. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Frankfurt (Oder) ist die Ernennung einer Lehrerin zur Teilzeitbeamtin rechtswirksa, sagte eine Gerichtssprecherin gestern in Frankfurt (Oder). Eine auf Teilzeit verbeamtete Lehrerin hatte geklagt. Das Urteil wurde bereits am 10. November verkündet.
Die Verwaltungsgerichte in Cottbus und Potsdam hatten allerdings eine andere Rechtsauffassung als die Frankfurter Behörde.
Das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam entschied, Lehrer seien rechtsunwirksam zu Teilzeitbeamten ernannt worden, weil diese Kategorie im Beamtenrechtsrahmengesetz gar nicht existiere.
Das Bildungsministerium sieht daher vorerst von weiteren Teilzeitverbeamtungen ab. Es hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingeschaltet. Bis das OVG entschieden hat, will das Ressort keine Teilzeitverbeamtungen mehr vornehmen.
Sollten die Gerichte in Cottbus und Potsdam dort aber Recht bekommen und deren Urteile auch vor dem Bundesverwaltungsgericht Bestand haben, wäre laut Finanzministerium „kurzfristig eine einmalige Belastung“ des Landeshaushalts für Nachversicherungen in Höhe von über 200 Millionen Euro fällig.ddp
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